Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 513

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 513 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 513); gegenwärtigen Gefahr für Lehen und Gesundheit eines Mensehen durch Verletzung bestimmter gesellschaftlicher oder individueller Interessen, die nicht Ursachen der Gefahr selbst sind. Der Name strafrechtlicher Notstand ist gewählt worden, weil dieser Notstand im Gegensatz zum Angriffsnotstand und Verteidigungsnotstand im Strafgesetzbuch geregelt ist. Er wird nach den beiden erwähnten Notstandsarten behandelt, weil er nur dann auf seine Anwendbarkeit hin untersucht zu Werden braucht, wenn die beiden anderen Notstandsarten nicht vorliegen. Im Gegensatz zur Notwehr dient die durch § 54 StGB gerechtfertigte Handlung nicht der Abwehr menschlicher Angriffe. Die Handlung richtet sich in keinem Fall gegen die Ursache der Gefahr selbst, sondern gegen gesellschaftliche oder individuelle Interessen, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gefahr stehen. Der strafrechtliche Notstand dient nur dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des Handelnden oder anderer Personen. Vom Angriffsnotstand des § 904 BGB unterscheidet sich der strafrechtliche Notstand dadurch, daß zur Abwendung der Gefahr nicht in das Eigentum anderer eingegriffen, sondern auf andere gesellschaftliche Verhältnisse eingewirkt wird, die Objekt des Strafrechts sind. So liegt ein Fall des strafrechtlichen Notstandes vor, wenn ein Bürger einen anderen durch Drohungen oder Schläge zwingt, einen Arzt zu seiner durch einen Verkehrsunfall schwer verletzten Frau zu holen. Die bürgerliche Eechtswissenschaft und Praxis hat es für zulässig gehalten, das Leben eines anderen Menschen zur Erhaltung des eigenen Lebens oder des Lebens von Angehörigen zu opfern. Eine solche Auffassung ist Ausdruck der allgemeinen kapitalistischen Wolfsmoral, nach der jeder des anderen Feind ist und der Größere den Kleineren frißt. Eine solche Auffassung widerspricht den sozialistischen Bechts- und Moralanschauungen, nach denen ein Mensch das eigene Leben nicht durch Aufopferung des Lebens anderer retten darf. Es entspricht den Erfahrungen des Lebens, daß bei Katastrophen und Unglücksfällen die gemeinsame Bekämpfung der Gefahr die beste Garantie für die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit des Einzelnen ist. Aus diesem Grunde ist die Tötung eines Menschen zum Zwecke der Erhaltung des eigenen Lebens oder des Lebens von Angehörigen niemals gerechtfertigt, sondern stets eine gesellschaftsgefährliche, rechtswidrige, also;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 513 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 513) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 513 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 513)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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