Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 486

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 486 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 486); Verbrechen vor, so kann die Strafe doppelt ermäßigt werden. Die obere Strafgrenze wird durch diese Bestimmung nicht berührt. Die gesetzliche Regelung der Strafbarkeit der Beihilfe gestattet es dem Gericht, den tatsächlichen Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und der moralisch-politischen Verwerflichkeit der Beihilfe bei der Strafzumessung richtig zu berücksichtigen. Ob und in welchem Maße das Gericht von der Strafmilderung die ebenso wie bei der Strafbarkeit des Versuchs nicht obligatorisch ist Gebrauch macht, hängt von allen objektiven und subjektiven Umständen des Verbrechens ab. Im Fall der versuchten Beihilfe zum Verbrechen kann das Gericht unter Berücksichtigung der Erfordernisse des EinzelfaLLes die Strafe nach pflichtgemäßem Ermessen mildern oder von Strafe absehen (§ 49a Abs. 3 StGB). Demgemäß ist das Gericht an die Grundsätze der Strafmilderung nach § 44 StGB nicht gebunden. Das Gericht kann den allgemein gültigen Mindeststrafrahmen unterschreiten oder es kann völlig von Strafe absehen. In Anwendung der Lehre vom materiellen Verbrechensbegriff können auch die Untersuchungsorgane die Verfolgung einer derartigen Handlung wegen Fehlens der Gesellschaftsgefährlichkeit einstellen. 0. ALLGEMEINE FRAGEN DER BETEILIGUNG L Die Feststellung der individuellen Schuld Sind mehrere Personen an einer Tat beteiligt, so ist gemäß § 50 Abs. 1 StGB „jeder ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach semer Schuld strafbar“. Es ist allgemein imerheblich und unbeachtlich, wie ein Beteiligter seinen Tatbeitrag und die Art seiner Mitwirkung juristisch qualifiziert. Erheblich ist aber die Kenntnis oder Unkenntnis derjenigen Tatsachen, die für die Annahme oder Verneinung einer bestimmten Beteiligungsform bedeutsam sind. So ist es z. B. bei der mittelbaren Täterschaft entscheidend, ob der Täter die Umstände gekannt hat, die den Tatmittler zum Werkzeug der Verbrechensausführung gemacht haben. % Ist dem Beteiligten die Unzurechnungsfähigkeit der anderen Person nicht bekannt gewesen, so kann er nicht als mittelbarer Täter bestraft werden. Unter Beachtung der objektiven und subjektiven Umstände des 486;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 486 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 486) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 486 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 486)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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