Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 475

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 475 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 475); weichung ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit aller Beteiligten in vollem Umfang zu bejahen. Eine derartige unwesentliche Abweichung liegt in folgendem Fall vor : A. bestimmt den B. dazu, den X. zu töten. Bei der Ausführung des Verbrechens kann B. wegen der Dunkelheit sein Opfer nicht richtig erkennen, und er tötet irrtümlich den Z. B. ist wegen vollendeter vorsätzlicher Tötung, A. ist wegen Anstiftung dazu strafrechtlich verantwortlich. Die Verwechselung des Opfers ist für die Tatbestandsmäßigkeit sowohl der Handlung des Täters als auch der des Teilnehmers unerheblich. Dagegen ist in dem folgenden Beispiel die Abweichung erheblich : A. fordert den B. auf, dem X. wegen einer Beleidigung eine schwere Körperverletzung zuzufügen. B., der X. in seiner Wohnung nicht antrifft, begeht einen Diebstahl. B. ist wegen Diebstahls (§§ 242ff. StGB) zu bestrafen. Die Aufforderung zur Körperverletzung ist ohne Erfolg geblieben und gemäß den §§ 223, 49 a StGB nicht strafbar. Außerdem liegt eine erfolglose Anstiftung zum Verbrechen dann vor, wenn das Verbrechen unabhängig von der Aufforderung zur Ausführung gelangt ist, weil entweder der Täter im Zeitpunkt der Aufforderung bereits zur Tat entschlossen gewesen ist oder die Aufforderung den verbrecherischen Entschluß des Täters nicht hervorgerufen hat. Für die Anstiftung von Jugendlichen gelten mit Bücksicht auf die besondere Gesellschaftsgefährlichkeit und Verwerflichkeit solcher Handlungen gegenüber Jugendlichen einige Besonderheiten. Nach § 6 Abs. 2 JGG wird ein Erwachsener, wenn er einen Jugendlichen zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens oder zur Teilnahme an einem Verbrechen oder Vergehen aufgefordert hat, auch dann wie ein Anstifter bestraft, wenn der Jugendliche die verbrecherische Handlung auf Grund der Aufforderung nicht begeht. Diese Bestimmung des § 6 Abs. 2 JGG hat mit § 49a StGB gemeinsam, daß der Erwachsene, der einen Jugendlichen zur Begehung eines Verbrechens oder zur Teilnahme an einem solchen erfolglos aufgefordert hat, wegen versuchter Anstiftung bestraft wird. Der Hauptunterschied gegenüber §49 a StGB besteht darin, daß die Strafbarkeit auf die erfolglose Anstiftung zu einem Vergehen erweitert ist. § 6 Abs. 2 JGG geht als lex spezialis dem § 49 a Abs. 1 StGB vor. Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 JGG findet dagegen keine Anwendung, wenn der Auffordernde selbst ein Jugendlicher ist. Ein Jugendlicher als Subjekt einer erfolglosen Anstiftung 475;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 475 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 475) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 475 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 475)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Andropow, Rede zum Geburtstag von Dzierzynski, Ausgewählte Reden und Schriften, Staatssicherheit Potsdam, Honecker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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