Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 458

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 458 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 458); Beispiel die Handlungen der Beteiligten nur isoliert prüfen, so käme man zu dem fehlerhaften Ergebnis, daß A. nur eine Sachbeschädigung und B. nur einen einfachen Diebstahl und einen Hausfriedensbruch begangen hat. Ein solches Ergebnis würde dem tatsächlichen Geschehen nicht ge-gerecht und gleichzeitig § 47 StGB verletzen. Mittäterschaft liegt ebenfalls dann vor, wenn ein Teil der verbrecherischen Handlung entsprechend dem Gesamtplan der Mittäter nur von einem einzigen Mittäter ausgeführt werden konnte. A. hat den Entschluß gefaßt, die X. zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Er überredet den B., ihn bei der Tat zu unterstützen und nötigenfalls die X. zu fesseln. B. erklärt sich dazu bereit und überwindet gewaltsam den Widerstand der X. Danach führt A. den außerehelichen Beischlaf aus. A. und B. haben als Mittäter das Verbrechen der Notzucht begangen (§§ 177, 47 StGB). B. ist nicht etwa nur Gehilfe, da er gegen die X. im Sinne des § 177 StGB „Gewalt“ verübt hat. Ebenso kann ein Verbrechen durch gemeinsames Unterlassen in Mittäterschaft begangen werden, wenn die Beteiligten durch gemeinschaftliches Unterlassen einer ihnen rechtlich gebotenen Tätigkeit Zusammenwirken. Nachdem der Vater und die Mutter eines Kindes sich entschlossen haben, ihr Kind nach dessen Geburt zu töten, lassen sie es ohne Nahrung, was zum Tode des Kindes führt. In diesem Fall haben sich beide Elternteile als Mittäter einer vorsätzlichen Tötung (§§211 ff., 47 StGB) schuldig gemacht. Mittäterschaft liegt auch dann vor, wenn die Täter kooperativ zusammengewirkt haben, indem jeder Beteiligte durch seine Handlungen alle Merkmale des Verbrechenstatbestandes verwirklicht hat, und sich die Wirkung des Gesamtverbrechens aus der Einheit dieser mehreren Ausführungshandlungen ergibt. In einer öffentlichen Veranstaltung beleidigen A. und B. verabredungs-gemäß mit den gleichen unwahren Behauptungen den X. Sie sind als Mittäter wegen Beleidigung strafrechtlich verantwortlich (§§ 185, 47 StGB). c) Auf der subjektiven Seite muß bei jedem Mittäter Vorsatz vorliegen, der sich auf die gemeinschaftliche Ausführung des gesamten Verbrechens bezieht. Da Mittäterschaft nur bei vorsätzlicher Verbrechensausführung möglich ist, ist sie bei fahrlässigen Verbrechen 458;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 458 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 458) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 458 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 458)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X