Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 412

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 412 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 412); sein. Vor allem erhebt sich die Frage, wie die Strafverfolgungsorgane zu entscheiden haben, wenn der Täter nach der Verbrechensbegehung ein gesellschaftlich positives Verhalten an den Tag gelegt und dadurch die durch seine Handlung bewirkte Gesellschaftsgefährdung, insbesondere den von ihm angerichteten Schaden in größtmöglichem Maße aufgewogen hat. Einige Strafrechtsnormen beziehen sich direkt auf diesen Umstand und lassen Straflosigkeit oder Strafmilderung ein-treten, wenn der Täter sein verbrecherisches Vorhaben freiwillig auf-gegeben oder nach der Begehung des Verbrechens die schädlichen Folgen beseitigt hat. Dazu gehören die Vorschriften über den Rücktritt und die tätige Reue (§§ 46, 158, 163 und 310 StGB).11 Doch muß auch in den Fällen, für die eine ausdrückliche Regelung dieser Frage nicht besteht, nach solchen Grundsätzen vorgegangen werden. Von einer Strafverfolgung darf jedoch nur dann Abstand genommen werden, wenn der Täter Handlungen zur Wiedergutmachung der von ihm bewirkten Gesellschaftsgefährdung vorgenommen hat und sich darin ein entscheidender Wandel seines Bewußtseins ausdrückt. Ein Mitglied einer Schieberbande stellt sich den Organen der Volkspolizei freiwillig (d. h. nicht deswegen, weil es keinen anderen Ausweg sieht) und trägt dadurch zur Wiedergutmachung des angerichteten und zur Verhinderung des noch drohenden Schadens bei, daß er die Volkspolizei von den begangenen und geplanten Verbrechen der Bande unterrichtet.12 3. Die Jugendlichkeit des Täters Die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind für Jugendliche die gleichen wie für Erwachsene, nämlich Zurechnungsfähigkeit und Tatbestandsmäßigkeit. Insoweit unterscheidet sich die Verantwortlichkeit des Jugendlichen nicht von der des Erwachsenen. Auch die Straftat eines strafrechtlich verantwortlichen Jugendlichen unterscheidet sich in der Tatbestandsmäßigkeit grundsätzlich nicht vom Verbrechen eines Erwachsenen. So ist beispielsweise der Einbruchsdiebstahl eines strafrechtlich verantwortlichen Jugendlichen wie der eines Erwachsenen gesellschaftsgefährlich, moralisch-politisch ver- 11 vgl. im einzelnen S. 438 ff. dieses Lehrbuches. 18 vgl. im einzelnen S. 627 f. dieses Lehrbuches. 412;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 412 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 412) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 412 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 412)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der Widersetzlichkeiten, Verstöße gegenie Sicherheit und Ordnung, AndpÄiingund Durchführung von Gewaltakten! durch Strafgefangene in den StraWl-Izugseinrichtungen der Hauptstadt der - Berlin.

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