Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 402

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 402 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 402); Der Angeklagte В., 30 Jahre alt, ist seit seinem 20. Lebensjahr Morphinist. Vor einigen Jahren hat er sich freiwillig einer klinischen Entziehungskur unterzogen. Jetzt steht er unter Anklage, mit Hilfe eines gefälschten Schecks 100. DM abgehoben zu haben. Seine Handlung erklärt B. damit, daß er an diesem Tage weder Morphium gehabt habe noch Geld, um sich Morphium zu beschaffen, und daß er deshalb körperlich schwer gelitten habe. Er sei sich zwar der Bedeutung seiner Handlung bewußt gewesen, habe jedoch nicht genügend Willenskraft aufbringen können, um der Versuchung zu widerstehen. Dem gerichtspsychiatrischen Gutachten zufolge befand sich B. im Zustand des Morphiumhungers, konnte sich also zwar über sein Handeln durchaus Rechenschaft geben, vermochte es jedoch nicht zu bestimmen. Die medizinisch feststellbare Geisteskrankheit (auch Geistesschwäche) oder die Bewußtseins- bzw. Willensstörungen müssen zur Zeit der Handlung Vorgelegen haben, und zwar in dem Umfang, daß die natürliche Fähigkeit des Menschen, die gesellschaftliche Bedeutung des begangenen Handelns zu erkennen (intellektuelles Moment) oder nach dieser Erkenntnis zu handeln (Willensmoment), ausgeschlossen gewesen ist. Zu diesen Feststellungen soll in der Regel ein medizinischer Sachverständiger hinzugezogen werden.6 b) Nach dem Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik hat der Grundsatz uneingeschränkt Geltung, daß nur derjenige strafrechtlich verantwortlich sein kann, der sich zum Zeitpunkt der Tal im Zustand der Zurechnungsfähigkeit befand. Der Fall der „actio libera in causa“ (in der Ursache freien Handlung) ist nur scheinbar eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Eine „actio libera in causa*' liegt vor, wenn eine äußere Verhaltensweise zwar im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit ausgeführt, deren erste Ursache vom Täter jedoch im Zustand der Zurechnungsfähigkeit bewußt und gewollt gesetzt worden ist: Der Täter hat den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt (oftmals aus Tarnungsgründen), um in diesem Zustand ein Verbrechen zu begehen. So z. B., wenn sich X. Mut antrinkt, um seinen persönlichen Feind Y besser verprügeln zu können, und dann in völlig betrunkenem Zustand den Y. verprügelt. X. hat eine vorsätzliche Körperverletzung begangen, denn er hat sich vorsätzlich in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeil versetzt, um dann das Verbrechen der Körperverletzung zu begehen. vgl. § § 60 Abs. 1 und 65 StPO. 402;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 402 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 402) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 402 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 402)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren oftmals komplizierten Probleme zu lösen. Sie rufen in ihm den berechtioten. Die Begriffe Emotionen und Gefühle werden synonym verwendet.

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