Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 38

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 38 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 38); Schwarz I Richter, Aus der Kechtsprechung des Bundesgerichtshofs in politischen Strafsachen, Neue Justiz, 1956, Nr. 19, S. 606ff.; Zur Entwicklung des außergerichtlichen und gerichtlichen Terrors gegenüber den demokratischen Kräften Westdeutschlands, Neue Justiz, 1955, Nr. 3, S. 85 ff. § 2 Die gesellschaftlichen Normen der Urgesellschaft und das Strafrecht der Sklaverei* L Die gesellschaftlichen Normen der Urgesellschaft In der urgesellsehaftlichen Ordnung gab es weder Strafrecht noch Verbrechen und Strafe. 1. Die gesellschaftlichen Verhaltensnormen In den urgesellsehaftlichen Gemeinwesen bildeten sich auf der Grundlage der gemeinsamen Arbeit, der gesellschaftlichen Aneignung und Verteilung der Arbeitsprodukte gesellschaftliche Verhaltensregeln * Neben den im Text zitierten Quellen wurden in folgenden weiteren Werken enthaltene Beschreibungen von Fakten und einzelne Schlußfolgerungen verwertet: Ph. Allfeld, Lehrbuch des deutschen Strafrechts, Leipzig und Erlangen 1922; W. Baetke, Der Begriff der Unheiligkeit im altnordischen Recht, Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur, Band 66, 1942, S. Iff.; W. Baetke, Bas Heilige im Germanischen, 2. Auflage, 1944; L.v. Bar, Handbuch des deutschen Strafrechts, I. Band, Geschichte des deutschen Strafrechts und der Strafrechtstheorien, Berlin 1882; A. F. Berner, Lehrbuch des Deutschen Strafrechtes, 18. Auflage, Leipzig 1898; A. F. Berner, Die Strafgesetzgebung in Deutschland vom Jahre 1751 bis zur Gegenwart, Leipzig 1867; K. Binding, Handbuch des Strafrechts, Band I, Leipzig 1885; K. Binding, Grundriß des deutschen Strafrechts, Allgemeiner Teil, 7. Auflage, Leipzig 1907; H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte, I. Band, 2. Auflage, Leipzig 1906, II. Band, 1. Auflage, Leipzig 1892, 2. Auflage, bearbeitet von Claudius v. Schwerin, Leipzig 1928; H. Fehr, Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Auflage, Berlin 1948; J. P. A. V. Feuerbach, Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts, 2. Auflage, Gießen 1803,14. Auflage, bearbeitet von C. J. A. Mittermaier, Gießen 1847; P. Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland, 4. bis 6. Band, Berlin 1889 1897; R. v. Hippel, Deutsches Strafrecht, I. Band, Allgemeine Grundlagen, Berlin 1925; R. v. Hippel, Der deutsche Strafprozeß, Lehrbuch, 1941 ; R.His, Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, I. Teil, Weimar 1920, II. Teil, 1935; A. Lobe, Die allgemeinen strafrechtlichen Begriffe nach Carpzow, Leipzig 1894; J. D. Michaelis, Mosaisches Recht, 6 Bände, Frankfurt a./M. 1770 1775; Th. Mommsen, Römisches Strafrecht, Leipzig 1899; W. Rein, Das Criminalrecht der Römer von Romulus bis auf Justinianus, Leipzig 1844; F. G. v. Savigny, Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter, 2. Auflage, Heidelberg 1834ff.; R. v. Stintzing / J. Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, München und Leipzig 1880ff.; C. G.v. Wächter, Gemeines Recht Deutschlands, insbesondere Gemeines Deutsches Strafrecht, Leipzig 1844. 38;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 38 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 38) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 38 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 38)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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