Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 355

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 355 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 355);  V. , - . ; schränkung oder den Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Handelnden ziehen zu können. Dabei ignoriert sie ebenfalls, daß in vielen Fällen gerade dieses Zusammenwirken der verschiedensten Faktoren mit dem Verhalten des Handelnden von diesem bewußt in Rechnung gestellt oder sonst von ihm ausgenutzt, u. U. aber auch fahrlässig außer acht gelassen worden sein kann. Da sich nach dieser Theorie der „Grad der Kausalität“ um so mehr vermindert, je weniger der Verbrecher durch sein Verhalten unmittelbar bei der Verursachung der gesellschaftsgefährlichen Folgen mitwirkt, erweist sich ihre theoretische und praktische Unhaltbarkeit besonders deutlich bei den Unterlassungsverbrechen. Denn bei diesen tut der Verbrecher selbst zur Herbeiführung der gesellschaftsgefährlichen Folgen überhaupt nichts, vielmehr läßt er ausschließlich andere Faktoren wirken, deren Wirksamkeit zum Schaden der Gesellschaft er kraft seiner sozialen Stellung und auf Grund seiner rechtlichen Verpflichtung zu hindern hat, so daß in diesen Fällen die gesellschaftsgefährlichen Folgen nie unmittelbar durch das Verhalten des Verbrechers selbst, sondern immer mittelbar durch dessen Zusammenwirken mit u. U. sehr mannigfaltigen natürlichen und gesellschaftlichen Vorgängen verursacht werden. In folgerichtiger Anwendung der Theorie vom Grad der Kausalität müßte das jedoch den Grad der Kausalität auf ein Nichts herabmindern und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unterlassenden ausschließen. Auch diese Theorie ist nicht geeignet, unseren Straforganen bei der Aufdeckung komplizierter Kausalzusammenhänge zu helfen. Eine andere Frage ist es hingegen, wenn mehrere an einem Verbrechen Beteiligte bei dessen Verwirklichung eine unterschiedliche objektive Rolle spielen (als Täter, Gehilfe oder Anstifter) und für den verbrecherischen Erfolg in verschiedener Weise kausal werden. Dieser unterschiedlichen objektiven Rolle trägt die gesetzliche Regelung der Teilnahmebestimmungen (§§ 47 ff. StGB) Rechnung. Es ist aber unzulässig, über diese Regelung hinausgehende Schlußfolgerungen für das Bestehen oder den Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der an einem Verbrechen Beteiligten, etwa auf Grund eines unterschiedlichen „Grades der Kausalität“ ihrer Handlungen für das verbrecherische Resultat, zu ziehen. g) Der Feststellung des Kausalzusammenhangs kommt bei den sogenannten Erfolgsverbrechen (siehe IV, 1) im Hinblick auf die strafrechtliche Beurteilung der Handlung eine andere Bedeutung zu als bei den einfachen Begehungsverbrechen (siehe IV, 2). Bei den (vollendeten) Erfolgsverbrechen ist der Kausalzusammenhang zwischen der verbrecherischen Handlung und der vom Tatbestand als besonderes Verbrechensmerkmal gekennzeichneten Verletzung des Verbrechensgegenstandes (Erfolg) eine notwendige Voraussetzung für die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns. Die Feststellung der Kausalität muß in der Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit einbegriffen sein. Bei den einfachen Begehungsverbrechen, deren Tatbestandsmäßigkeit bereits mit der bloßen Vornahme des im Tatbestand als verbreche- 355;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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