Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 346

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 346 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 346); lungen nicht unmittelbar durch das Verhalten allein zu bestimmten Folgen führen, sondern oft erst durch das Mitwirken weiterer Bedingungen, insbesondere durch die konkret gegebenen Bedingungen von Raum und Zeit. Besondere Bedeutung gewinnt diese Erkenntnis bei der Erforschung komplizierter Sachverhalte. Der Leiter eines Bergbaubetriebes ordnet längere Zeit hindurch Maßnahmen an, die zu einer Verschlechterung der Wetterverhältnisse führen. Dieser Zustand wird durch das nachlässige Verhalten der für die Betriebssicherheit Verantwortlichen verschärft, die ihrerseits keine Maßnahmen gegen die zunehmende Schlagwettergefahr ergreifen. Die Folge dieser zusammenwirkenden Umstände ist eine Katastrophe, der mehrere Menschenleben und volkseigene Vermögenswerte zum Opfer fallen. Hier sind z. B. die physikalischen und anderen natürlichen Bedingungen, die zur Bildung schlagender Wetter führen, das verantwortungslose Verhalten der für die Betriebssicherheit Verantwortlichen, aber auch die Anwesenheit der Kumpel vor Ort usw. Bedingungen von Raum und Zeit, unter denen das Verhalten des Betriebsleiters eine solche Katastrophe nach sich ziehen mußte. Wenn auch bei der Untersuchung des Kausalzusammenhangs das Prinzip der künstlichen Isolierung angewandt werden muß, um festzustellen, ob das Tun oder Unterlassen des Verbrechers Ursache eines bestimmten Schadens oder Gefahrenzustandes gewesen ist, so darf jedoch in keinem Fall von den mitwirkenden Bedingungen von Raum und Zeit abstrahiert werden. Die marxistische Wissenschaft hat nachgewiesen, daß die Wirkung nicht größer sein kann als die Ursache, die die Gesamtheit der zu einem bestimmten Resultat führenden Bedingungen darstellt. Das Verhalten des Verbrechers ist in der Regel die Hauptbedingung für die gesellschaftsgefährlichen Folgen. Doch kann der konkrete Ablauf der Kausalkette restlos nur dann geklärt werden, wenn auch die übrigen mitwirkenden Bedingungen in Betracht gezogen werden. A. begegnet nach langer Zeit seinem alten Freund B. und stößt ihn bei der Begrüßung kräftig vor die Brust. B., der gerade eine Herzmuskeloperation überstanden hat, bricht nach diesem unerwarteten Schlag zusammen und stirbt. Unter den hier mitwirkenden Bedingungen mußte das Verhalten des A. den Tod des B. zur Folge haben. Hat A. gewußt, daß B. gerade eine solche Operation überstanden hatte, so kann er wegen fahrlässiger Tötung belangt werden. Hat er das nicht gewußt, so hat er nicht fahrlässig getötet und kann daher für die Tötung nicht verantwortlich gemacht werden. 346;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 346 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 346) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 346 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 346)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben vorzunehmen sowie deren kontinuiex liche Durchsetzung zu garantieren.

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