Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 301

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 301 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 301); - , : Щ' Г ' ■ S : ■. : Ähnlich wie die Rechtswidrigkeit nur ein Werturteil des Richters darstellte, sank auch die „Schuldhaftigkeit“ der Handlung zu einem bloßen Werturteil herab. „Rechtliche Schuld“, so führte Erik Wolf aus, „ist das richterliche Werturteil über die konkrete Nichterfüllung eines von der Rechtsordnung im besonderen Fall geforderten individuellen Sollens.“61 Das Wesen der Schuld bestand nach Wolf62 in dem „Werturteil: antisoziale Gesirmungi(. Also auch in der Schuldfrage entschieden nicht Tatsachen, sondern bloße subjektive Werturteile des Richters über eine von Liszt her schon bekannte angeblich antisoziale Gesinnung. Der Angeklagte war der richterlichen Willkür ausgeliefert. Wolf lehrte das ausdrücklich : „Dieser (der Richter. D. Verf.) vollzieht seine Wertungen solange und auf die Art, wie es ihm sinnvoll erscheint.“63 Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß die normative Ideologie das Wesen des Verbrechens nicht mehr in den objektiven Handlungen eines Menschen, sondern in den Werturteilen sah, die über das Handeln und die Gesinnung eines Menschen gefällt wurden. Entscheidend wurde mehr und mehr die Gesinnung des Menschen, nicht sein objektives Verhalten. „Ein Vorwurf wird erhoben“, so heißt es bei Wolf, „wo antisoziale Gesinnung sich manifestiert hat. Wenn demnach das Werturteil: ,antisoziale Gesinnung1 den Schuldbegriff inhaltlich erfüllt, muß die Feststellung der Unschuld dort am Platze sein, wo soziale Gesinnung zum Ausdruck kommt ,“64 Als „Täter“ sah Wolf dementsprechend jeden an, „dessen Rechtsgesinnung den Wesenszug plötzlichen oder dauernden, teilweisen oder gänzlichen Verfalls zeigt“6б. Das Verbrechen und der Verbrecher wurden nicht mehr an Handlungen, sondern an Werturteilen über die Gesinnung des Handelnden gemessen. Nicht alle bürgerlichen Strafrechtler, die dieser Lehre anhingen, gingen in der Rechtfertigung des imperialistischen Gesinnungsterrors so weit wie Wolf, nicht alle überschauten die furchtbaren Auswirkungen dieser Lehre oder hießen sie gut aber diese subjektive Distanzierung einiger Strafrechtslehrer von dem Terror der Justizpraxis ändert nicht den reaktionären, die Gesetzlichkeit zerstörenden Charakter der normativen Verbrechenslehre. 3. Mit dem Übergang zum Faschismus verlor die normative Strafrechtslehre ihren beherrschenden Einfluß. Sie wurde jedoch nicht gänzlich beiseite geworfen, sondern in ihren Hauptzügen Bestandteil der faschistischen Strafrechts-idéologie. Das Strafrecht wurde daher als „das negative Spiegelbild der im ei E. Wolf, Strafrechtliche Schuldlehre, Mannheim-Berlin-Leipzig 1928, S. 127. ** a. a. O., S. 176f. 68 a. a.O., S. 139. 84 a. a. O., S. 176f. 85 E. Wolf, Vom Wesen des Täters in Recht und Staat, 1932, S. 16. 301;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 301 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 301) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 301 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 301)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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