Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 293

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 293 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 293); I . 'Л-". ' . : : I S - ' ' ' ' УІ ■ ' ! konnte auch das positive Wirken eines so bürgerlich-demokratisch gesinnten Strafrechtslehrers wie C. J. A. Mittermaier nichts ändern, der ernsthaft darum bemüht war, den bürgerlich-liberalen Gesetzlichkeitsstandpunkt Feuerbachs auf aktuelle Fragen der Strafgesetzgebung und der Verbrechenslehre anzuwenden und zu vervollkommnen. Deutlich zeichnet sich auch in der Verbrechenslehre eine allgemeine Bereitschaft der bürgerlichen Strafrechtslehrer ab, sich mit den bestehenden Verhältnissen abzufinden. Die deutsche bürgerliche Strafrechts-idéologie schloß in Gestalt der offiziellen hegelianischen Strafrechtslehre die besonders seit 1840 stark in den Vordergrund getreten war mit den feudalen Mächten einen Kompromiß, noch ehe der Kompromiß der bürgerlichen Klasse von 1848/49 zustande gekommen war. Auf diese „Hegelianer“ trifft zu, was Engels über die Hegelsche Schule allgemein sagte : „Die offizielle Hegelsche Schule hatte von der Dialektik des Meisters nur die Manipulation der allereinfachsten Kunstgriffe sich angeeignet, die sie auf alles und jedes, und oft noch mit lächerlichem Ungeschick, anwandte. Die ganze Hinterlassenschaft Hegels beschränkte sich, für sie, auf eine pure Schablone, mit deren Hilfe jedes Thema zurechtkonstruiert wurde, und auf ein Register von Wörtern und Wendungen, die keinen anderen Zweck mehr hatten, als sich zur rechten Zeit einzustellen, wo Gedanken und positive Kenntnisse fehlten.“ 27 Die „Hegelianer“ in der bürgerlichen Strafrechtsideologie, deren bedeutendste Vertreter Abegg, Hälschner, Köstlin, Heffter und Luden waren, entnahmen dem Werk Hegels nicht die revolutionären dialektischen Ideen, sondern sein positivistisches, den gegebenen Staat und die gegebene Herrschaft bejahendes System. Das Wesen des Verbrechens sahen die Hegelianer daher auch nur im Widerspruch des „Einzelwillens“ gegen den im Recht konstatierten „Allgemeinwillen“. Dieser Widerspruch sollte sich in einem äußeren gesetzwidrigen Verhalten manifestieren. Von dieser Position aus definierten sie das Verbrechen in äußerst formaler Weise. Luden bezeichnet das Verbrechen als „jede Handlung (und jede Unterlassung), welche das Gesetz eines gegebenen Staates mit Strafe belegt hat“28. Reff ter erklärte: Eigentliche Straffälle oder Delicte sind nur diejenigen, welche in einem schuldhaften (auf Selbstbestimmung beruhenden) Handeln wider gemeinheitliche unerläßliche Rechtsanforderungen eines Staates bestehen und wobei nach dem gütigen Rechte desselben eine wirkliche Strafe gegen den Handelnden begründet ist.“ 29 Abegg sah im Verbrechen eine „Nichtachtung des im Staate zur Herrschaft gelangten sittlichen Rechts, einen Widerspruch gegen das in der Form bestimmten Daseyns bestehende Vernünftige “30 und defi- 17 F. Engels in Marx/Engels, Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, Band I, Berlin 1951, S. 345. * H. Luden, Abhandlungen aus dem gemeinen deutschen Strafrechte, Band 1, Göttingen 1836, S. 1. * A. W. Heffter, Lehrbuch des gemeinen deutschen Griminalrechtes, 4. Auflage, Halle 1848, S. 35. ,0 J. F. H. Abegg, Die verschiedenen Strafrechtstheorien und ihr Verhältnis zueinander, Neustadt a./O. 1835, S. 54. 293;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 293 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 293) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 293 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 293)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in den Untorsuchwngshaftnstaiion des btt, Die twodigkolt der qualifissierten Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshatanatalt Staatssicherheit. Die Hotwendigkeit der zielstrebigen Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht wurden, gehen die Verfasser auf folgende sPpwühl für die rsuch ungs-arbeit als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie des Grundlegende Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit.

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