Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 289

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 289 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 289); ' \: ; den Unterschied zwischen den Verbrechen und diesen Straftaten besonders augenfällig machen.23 Übertretungen und Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich in ihrem Wesen nicht voneinander. Im geltenden Hecht werden sie zwar unterschiedlich behandelt, doch ist zu fordern, daß eine künftige Strafgesetzgebung mit Rücksicht auf den qualitativ gleichen materiellen Inhalt dieser beiden Arten von Straftaten diese Unterschiede aufhebt und eine einheitliche Regelung schafft, die die Verfolgung solcher Handlungen den örtlichen Organen der Staatsgewalt in einem gesetzlich geregelten, die Rechte des Bürgers gewährleistenden Verfahren zuweist. Auch wäre es angebracht, als Ordnungsstrafen nicht nur Geldstrafen, sondern auch andere Strafen vorzusehen, wie z. B. den „öffentlichen Tadel“ oder den „Verweis“. Nebeh dem materiellen Verbrechensbegriff muß es demzufolge noch einen besonderen Begriff geben, der die materiellen und juristischen Kriterien der Übertretungen und Ordnungswidrigkeiten enthält. Übertretungen und Ordnungswidrigkeiten sind solche Randlungen, die den reibungslosen Ablauf des gesellschaftlichen Lebens in der Deutschen Demokratischen Republik stören, moralisch-politisch tadelnswert und durch besondere Rechtsnormen verboten sind und von den zuständigen Staatsorganen mit besonderen, weniger schweren Strafen belegt werden. Im einzelnen ergeben sich für Übertretungen und Ordnungswidrig-keiten eine Reihe von Besonderheiten, die jedoch nicht den Gegenstand dieses Lehrbuches bilden und daher eine besondere Darstellung verlangen. 3. Der materielle Verbrechensbegriff umfaßt auch nicht die sogenannten Disziplinarverstöße. Diese stellen Disziplinwidrigkeiten innerhalb der staatlichen Organe dar, die nach verwaltungsrechtlichen, nicht aber nach strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sind. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß einzelne besonders schwere Disziplinarverstöße gleichzeitig auch Verbrechen dar stellen. So' ist z. B. die Rechtsbeugung (§336 StGB) ein Verbrechen und zugleich ein äußerst schwerer Disziplinarverstoß. 83 vgl. §§ 327 ff. StPO, ѴО über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung der Ordnungsstrafverfahren vom 3. 2. 1955, GBl. I, S. 128. 289;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 289 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 289) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 289 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 289)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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