Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 287

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 287 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 287); ' ' ' -■ . ■ Щ Wenn diese „Verfehlungen Jugendlicher“ im einzelnen auch mit anderen Strafen und besonderen „Erziehungsmaßnahmen“ belegt und in einem besonders geregelten Verfahren abgeurteilt werden, so ist das nicht auf ein qualitativ anderes Wesen dieser „Verfehlungen“, sondern allein auf die Besonderheit des Subjekts zurückzuführen. Der Arbeiter-und-Bauern-Staat geht, wie die Präambel des JGG- erkennen läßt, nicht davon aus, daß diese „Verfehlungen“ etwa keinen gesellschaftsgefährlichen und moralisch-politisch verwerflichen Charakter haben, sondern davon, daß ein Jugendlicher eben auf Grund seiner Jugend grundsätzlich leichter und auf andere Weise zu erziehen ist als ein Erwachsener. In einem künftigen Strafgesetzbuch sollten daher die Unterscheidungen zwischen „Verbrechen“ und „Vergehen“ sowie zwischen diesen und „Verfehlungen“ Jugendlicher wegfallen, statt dessen sollte nur von Verbrechen gesprochen werden. Der hier vorgeschlagene Weg entspricht der Methode der StPO vom 2. Oktober 1952. Die StPO hat im Hinblick auf ein zukünftiges Strafgesetzbuch die Trennung von Verbrechen und Vergehen fallen lassen.22 Die Feststellung, daß alle durch das Strafgesetzbuch als „Verbrechen“ oder „Vergehen“ bezeiehneten Handlungen sowie die Hauptfälle der „Verfehlungen Jugendlicher“ Verbrechenscharakter im Sinne des materiellen Verbrechensbegriffs haben, ist für die sozialistische Strafrechtspraxis von wesentlicher Bedeutung. Sie räumt mit dem Formalismus des geltenden Strafgesetzbuches auf, beseitigt die schädliche Vorstellung, daß manche Vergehen oder Verfehlungen „Kavaliersdelikte“ oder „harmlose Ausschreitungen“ seien, denen man indifferent gegenüberstehen dürfe, und trägt so zur Hebung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unserer Bürger und Staatsfunktionäre bei. Wenngleich der von der Wissenschaft entwickelte und in der Praxis der Strafverfolgungsorgane grundsätzlich anerkannte materielle Verbrechensbegriff auch zu erkennen gibt, daß zwischen „Verbrechen“, „Vergehen“ und „Verfehlungen Jugendlicher“ kein qualitativer Unterschied besteht, so ist diese vom Gesetz getroffene Unterscheidung damit noch nicht aufgehoben. Aus der Systematik des geltenden Strafrechts ergeben sich für die „Verbrechen“, „Vergehen“ und „Verfehlungen Jugendlicher“ strafrechtliche bzw. verfahrensrechtliche Besonderheiten, die nach dem gegenwärtigen Rechtszustand vom materiellen Verbrechensbegriff nicht berührt werden. 287 vgl. § 4 Abs. 1 EGStPO.;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 287 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 287) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 287 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 287)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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