Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 273

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 273 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 273); - seine verbrecherische Handlung zu der neuen, sich entwickelnden volksdemokratischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik gesetzt hat, ein allseitiger ist, d. h. die verbrecherische Handlung berührt nicht nur die materiellen Belange der Arbeiter, Bauern und schaffenden Intelligenz, sondern läuft auch ihren moralischen und politischen Anschauungen zuwider. Jedes Verbrechen gleich welcher Art und Schwere ruft deshalb die moralische Verurteilung durch das werktätige Volk hervor, die abgesehen von ihren allgemeinen gesellschaftlichen Formen sowohl in den Normen des Strafrechts als auch im Urteil des Gerichts zum Ausdruck gelangt. Diese Verurteilung, die sich aus der Verwerflichkeit der verbrecherischen Handlung selbst ergibt, ist ein wichtiges Moment im Prozeß der Schaffung eines hohen sozialistischen Rechtsbewußtseins, der Erziehung schwankender Bürger und der Errichtung eines ideologischen Dammes gegen das Verbrechen. Alle Verbrechen müssen zu einer Welle des moralischen Boykotts führen. Dies trifft sowohl für vorsätzlich als auch für fahrlässig begangene Verbrechen zu. Gerade die Zahl dèr fahrlässig begangenen Straftaten kann erheblich vermindert werden, wenn es gelingt, bei jedem Bürger die richtige moralisch-politische Einstellung zu seinen gesellschaftlichen und rechtlichen Pflichten zu erzeugen, und wenn im Strafverfahren der moralisch-politisch verwerfliche Gehalt der begangenen Tat deutlich gemacht wird. Ein Y erbrechen ist grundsätzlich um so verwerflicher, je gesellschaftsgefährlicher es ist. Auch bei der Beurteilung der Verwerflichkeit einer Handlung sind alle objektiven und subjektiven Umstände des konkreten Verbrechens zu berücksichtigen. Dabei kann ein und derselbe Umstand sowohl auf den Grad der Gefährlichkeit als auch auf den Grad der Verwerflichkeit des Verbrechens von Einfluß sein. Je nach den konkreten Umständen des Falles können Momente hervortreten, die besonders die Verwerflichkeit einer Handlung beeinflussen, so z. B., wenn bei einem Diebstahl von persönlichem Eigentum ein Rentner betroffen wird, wenn sich eine Körperverletzung gegen einen kranken oder schwachen Menschen oder ein Kind richtet, wenn das Verbrechen unter Ausnutzung eines erschlichenen Vertrauens begangen wird oder wenn besonders gemeine und hinterhältige Methoden angewandt werden. 273;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 273 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 273) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 273 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 273)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet.

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