Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 24

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 24 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 24); zum Ausdruck, daß die festgelegte staatliche Zwangsmaßnahme ein geeignetes Mittel ist, die Einhaltung der strafrechtlichen Forderungen zu sichern. So betrachteten die Feudalherren die verstümmelnden Strafen als geeignet, die Einhaltung der Verbrechensverbote zu sichern. Mit dem Entstehen der bürgerlichen Produktionsweise und merkantilistischer Ideen wurden diese Strafen von den bürgerlichen Strafrechtslehrern als unnütz verworfen und die Freiheitsstrafe mit Arbeitszwang, die die Ausbeutung des Inhaftierten ermöglichte, propagiert. Erst das Entstehen der sozialistischen Ordnung schuf das Bedürfnis nach einer Strafe rein erzieherischen Charakters, wie das z. B. der „öffentliche Tadel“ und die „Besserungsarbeit ohne Freiheitsentziehung“ darstellen. Die Anschauungen der herrschenden Klasse über das Strafwürdige und über die geeignete Art der Strafe werden entscheidend durch die politischen Anschauungen, durch die spezifische Politik der Festigung der Staatsmacht und ihrer ökonomischen und politischen Grundlagen, durch die besonderen Formen der Politik der Unterdrückung der anderen von ihr bekämpften Klasse und durch die politische Organisation der Klassengesellschaft bestimmt. Als die französische Bourgeoisie die politische Herrschaft eroberte, verbot sie alle Arbeitervereinigungen, weil sie ein „Attentat auf die Freiheit und Erklärung der Menschenrechte“ seien. Unter den Bedingungen der bürgerlichen Demokratie widersprach es der allgemeinen Politik der Bourgeoisie, die Arbeiterkoalitionen und Streiks direkt zu verbieten, doch setzte die Bourgeoisie Polizei zum Schutz der Streikbrecher ein, und sie bestrafte die Arbeiter, die ihre demokratischen Rechte ausübten und den Streik- und Rechtsbrechern Widerstand leisteten, wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und wegen Landfriedensbruchs. Unter der faschistischen Diktatur wurden die Bildung von Gewerkschaften und der Streik rechtlich verboten und als Hochverrat bestraft. In der Bundesrepublik wird gegenwärtig das Koalitions- und Streikrecht formal nicht angetastet, doch wird die Methode der Verfolgung von Streikenden mit Hilfe der Bestimmungen über den Landfriedensbruch und über den Widerstand gegen die Staatsgewalt angewandt. Massenstreiks und Massendemonstrationen werden zu „Gewalt“ im Sinne der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erklärt. Diese Anschauungen entwickeln sich unter den Bedingungen des Klassenkampf es y unter den Bedingungen des Widerstandes oder der Auflehnung, der unterdrückten Klasse und des Strebens von Angehörigen der herrschenden Klasse, ihre Einzelinteressen entgegen den Gesamt- 24;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 24 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 24) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 24 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 24)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der Untersuchungshaftanstalt. Der täglich Beitrag erfordert ein neu Qualität zur bewußten Einstellung im operativen Sicherungsund Kontrolldienst - Im Mittelpunkt der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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