Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 239

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 239 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 239); cb) Häufig werden in den speziellen Strafrechtsnonnen mehrere Strafarten angedroht. Auch das kann wieder in unterschiedlicher Art und Weise geschehen: In der Kegel werden verschiedene Hauptstrafen wahlweise nebeneinander angedroht (alternative Strafdrohung). So kann die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB entweder mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden. Eine weitere Möglichkeit der Strafdrohung besteht darin, daß zu einer Hauptstrafe obligatorisch oder fakultativ eine Zusatzstrafe angedroht wird (kumulative bzw. fakultative Strafdrohung). So wird der Täter nach § 1 Abs. 1 WStVO mit Zuchthaus bestraft. Außerdem kann auf Vermögenseinziehung erkannt werden. § 266 StGB bestimmt, daß der Täter mit Gefängnis und mit Geldstrafe zu bestrafen ist. Schließlich treten noch einige Kombinationen der genannten Möglichkeiten auf. So ist der Täter nach § 10 der Verordnung zum Schutze der Jugend vom 15. September 19552 entweder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen zu bestrafen. cc) Es gibt auch verweisende Strafdrohungen, mit denen der Gesetzgeber auf bestimmte in anderen Strafrechtsnormen enthaltene Straf- * drohungen Bezug nimmt, um Wiederholungen zu vermeiden. So beträgt die Strafe für den mit Gewalt begangenen Diebstahl gesellschaftlichen Eigentums nach § 2 Abs. 2 Buchst, c VESchG Zuchthaus von drei bis fünfzehn Jahren. Die Strafdrohung erfolgt durch Verweisung auf die im § 2 Abs. 1 VESchG enthaltene Strafdrohung. § 13 Die Auslegung der Strafgesetze Literatur: I. Andrejew f L. Lernell / J. Sawicki, Das Strafrecht der Volksrepublik Polen, Allgemeiner Teil, S. 64 bis 71; I. J. Färber, Wesen und Methoden der Anwendung des sowjetischen Gesetzes, Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie, Berlin 1953, S. 390ff. * 239 GBl. I, S. 641.;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 239 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 239) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 239 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 239)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin befindliche Agenturen realisieren zu lassen; ist ein besonders enges Zusammenwirken mit dem Menschenhändler RAHIM zu verzeichnen. Unabhängig davon werden von der eigenständig Ausschleusungen organisiert.

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