Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 229

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 229 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 229);  binden, und daß jeder Bürger wegen ihrer Verletzung im Ausland ohne Einschränkung von den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik bestraft werden kann. Die im § 4 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 StGB enthaltenen Begriffe des Hoch-und Landesverrats können keine Anwendung mehr finden. Die Tatbestände des Hoch- und Landesverrats (§§ 80 bis 93 a StGB) wurden durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 aufgehoben. An ihre Stelle sind die entsprechenden Staatsschutzbestimmungen des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik getreten.8 ab) Ebenso kann es bei Verbrechen, die nicht gegen die ökonomischen und politischen Grundlagen der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind oder ein Amtsverbrechen im Ausland darstellen, dem Staat der Arbeiter und werktätigen Bauern im Interesse der Einhaltung der Prinzipien des proletarischen Internationalismus und der allseitigen Zusammenarbeit mit allen Staaten rechtlich nicht gleichgültig sein, wenn einer seiner Bürger im Ausland die dort geltenden Strafgesetze verletzt. Das Beharren auf der Anwendung des Terri- ? torialitätsprinzips würde in diesen Fällen u. a. zur Folge haben, daß ein Bürger, der im Ausland ein Verbrechen begangen hat und dem es gelungen ist, sich der Strafgewalt des betreffenden Landes zu entziehen, in der Deutschen Demokratischen Republik nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnte und daher straflos bleiben würde. Diese Möglichkeit besteht um so mehr, als unsere Arbeiter-und-Bauern-Macht keinen ihrer Bürger einer auswärtigen Macht ausliefern darf (vgl. Art. 10 Abs. 1 der Verfassung). Diese Gedanken liegen dem § 4 Abs. 2 Ziff. 3 StGB zugrunde. Voraussetzung für die Bestrafung eines Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik für im Ausland begangene Taten ist demnach, daß seine Tat nach unseren Gesetzen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und auch von den Gesetzen des Begehungsortes mit Strafe bedroht wird. Die Möglichkeit der Verfolgung ist jedoch durch die im § 5 StGB enthaltenen Bedingungen eingeschränkt. Die im Ausland begangenen Übertretungen sind nur dann zu bestrafen, wenn dies durch besondere Gesetze oder durch Verträge angeordnet ist (§ 6 StGB). vgl. Urteil des OG vom 29. 9. 1953 in Neue Justiz, 1953, Nr. 22, S. 716; in diesem Sinne sind die Ausführungen des Obersten Gerichts auch auf § 4 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 StGB anzuwenden. 229;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 229 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 229) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 229 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 229)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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