Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 164

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 164 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 164); Justiz in den Dienst der demokratischen Gesetzlichkeit, der strikten Beachtung der Gesetze des deutschen Volkes, gestellt wird. Die Rechts-grundlage für diese notwendigen Maßnahmen bildeten das Kontroll-ratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 (Art. IV) und der Befehl Nr. 49 der SMAD vom 4. September 1945. Das Gesetz des Kontrollräte legte fest, daß alle früheren Mitglieder der NSDAP sowie die Personen, die an den Strafmethoden des Hitlerregimes unmittelbar teilgenommen hatten, zu entfernen sind. Der SMAD-Befehl konkretisierte diese Bestimmung, indem er den Chef der im Juni 1945 gebildeten deutschen Justizverwaltung verpflichtete, alle ehemaligen Mitglieder der Hitlerpartei aus dem Justizdienst zu entfernen. Später wurde er durch den Befehl Nr. 204 vom 23. August 1947 ersetzt, der vor allem anordnete, daß ehemalige Mitglieder der faschistischen Partei nicht mehr als Richter und Staatsanwälte zugelassen werden dürfen. Der Einfluß der faschistischen Partei auf die Justiz zeigte sich u. a. darin, daß mehr als 80o/o der Juristen im Justizdienst Mitglied der sogenannten NSDAP gewesen waren und von diesen Befehlen betroffen wurden. Diese Tatsache erforderte die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Demokratisierung der Justiz. Dazu gehörte u. a. die beschleunigte Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in besonderen Lehrgängen, die anfangs in den Ländern, später zentral durchgeführt wurden. Eine Garantie für die sinngemäße Durchführung dieser Maßnahmen und zugleich ein Ausdruck des schöpferischen Gestaltungswillens der demokratischen Kräfte bestand darin, daß alle demokratischen Parteien und Organisationen das Vorschlagsrecht zu diesen Lehrgängen erhielten und sich aktiv um eine neue personelle Zusammensetzung der Justiz bemühten. An die Stelle einer von einer Minderheit der reaktionärsten Schichten vorgenommenen Auswahl trat damit eine Auswahl durch antifaschistisch-demokratische Kräfte und ihre Justizverwaltung. Diese neuen Juristen bildeten den Kern der Richter und Staatsanwälte, sie übernahmen in enger Zusammenarbeit mit den demokratisch gesinnten Juristen alter Ausbildung, mit den Absolventen der Universitäten und insbesondere auch mit den gewählten Schöffen die Sicherung der demokratischen Rechtsordnung. Erst damit waren die Voraussetzungen dafür gegeben, daß die Strafgesetze nach ihrem Wortlaut und Sinn tatsächlich angewendet werden und daß der gesetzliche Wille der antifaschistisch-demokratischen Kräfte durchgesetzt wird. Seitdem ist die Sorge um eine qualifizierte Ausbildung von neuen Juristen, die die 164;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 164 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 164) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 164 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 164)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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