Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 123

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 123 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 123); mehr zur Bemäntelung seines Programms. Die Auswahl der Art und der Höhe der Strafe hat nach Liszt nicht durch gesetzlich festgelegte und der Schwere der Tat, z. B. des Diebstahles oder des Mordes, entsprechende Sanktionen, überhaupt nicht nach der Schwere der begangenen Tat zu erfolgen, sondern soll der „Eigenart“ der verbrecherischen Persönlichkeit angepaßt werden. Für den unverbesserlichen Zustandsverbrecher forderte er wie Lombroso die Unschädlichmachung. Diese Unschädlichmachung soll durch physische Liquidierung, durch lebenslängliche Isolierung, die durch erschwerende Bedingungen (Hunger, schwere Arbeit, Einzelarrest) faktisch zur Liquidierung führen soll, durch „unbestimmte Verurteilung“ oder „Sicherungsverwahrung“, deren Dauer von der Entscheidung der Verwaltungsbehörden abhängen soll, sowie durch Deportation, soweit es sich um Kolonialmächte handelt, erfolgen. Gegen die besserungsfähigen Zustandsverbrecher (deren Zahl nach Liszt bedeutend geringer ist) soll gegebenenfalls in Gestalt der „unbestimmten Verurteilung“ durch eine andauernde und eindringliche Strafe die Ausrottung der verbrecherischen Anlage versucht werden. In seinen umfangreichen Gesetzgebungsvorschlägen zu den sogenannten Zustandsverbrechern räumt Liszt den „Besserungsfähigen“ jedoch überhaupt keinen Baum ein. Gegen Augenblicksverbrecher genüge die „Abschreckung“ durch Verhängung einer Geldstrafe, die „Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit“ und die bedingte Verurteilung. Im Unterschied von Lombroso weist Liszt nicht auf äußere Merkmale hin, die die verschiedenen Verbrechertypen kennzeichnen sollen, sondern er überläßt es völlig dem Richter, „aus der Tat“ zu entnehmen, ob es sich um einen unverbesserlichen oder verbesserlichen Zustandsverbrecher oder um einen Augenblicksverbrecher handelt. Er betont aber, daß schon die erste Straftat zu diesen Maßnahmen, auch zur Todesstrafe und lebenslänglichen Isolierung, berechtige und daß diese nicht von der Schwere der Tat abhängen würden. Die Tat ist folglich nach Liszt nur noch ein Symptom d$r sogenannten verbrecherischen Eigenart, auch „antisozialen Gesinnung“ des Täters. Diese ist der eigentliche Grund und die-Tat nur der äußere Anlaß der Bestrafung. Liszts Lehren wurden mit Phrasen über den Schutz der „Gesellschaft“ vor dem „geseBschaftsgefährlichen“ Verbrechertum verbunden. Demagogisch forderte er die Beschränkung der äußeren Verbrechensursachen, des Massenelends, der Erwerbslosigkeit und des Alkoholismus. Dadurch vermochte er seiner Lehre den Anschein der Fortschritt- 123;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 123 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 123) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 123 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 123)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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