Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 81

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 81 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 81); 2. Grundlegende naturwissenschaftliche Forschung, die nicht rein oder wesentlich militärischer Natur ist, ist nur verboten, soweit zu ihrer Durchführung Einrichtungen benötigt werden, die in Anbetracht ihres Umfangs oder ihrer besonderen oder ihnen eigenen Konstruktion zu angewandter naturwissenschaftlicher Forschung rein oder wesentlich militärischer Natur dienen könnten. * Artikel IV 1. Naturwissenschaftliche Forschung, die nicht gemäß Artikel II oder III dieses Gesekes verboten ist, darf nur in Forschungsinstituten betrieben werden, die von dem zuständigen Zonenbefehlshaber genehmigt sind. 2. Im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetjes kann der zuständige Zonenbefehlshaber alle Maßnahmen mit Einschluß von Inspektionen treffen und alle Anordnungen erlassen, die er zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung eines Forschungsinstitutes für notwendig erachtet. Artikel V 1. Jedes zugelassene Forschungsinstitut hat dem zuständigen Zonenbefehlshaber folgende Unterlagen einzureichen: a) alle vier Monate technische Berichte, welche die Gesamttätigkeit des Instituts im einzelnen aufzeigen und genügend Angaben enthalten müssen, so daß Sachverständige die Richtigkeit der mitgeteilten Ergebnisse nachprüfen können, unter Beifügung aller Veröffentlichungen des Instituts und eines vollständigen Berichts, in dem alle behandelten Probleme kurz verzeichnet sein müssen, und aus dem der Bereich der Untersuchung, praktische Verwendungsmöglichkeiten, Herkunft der Geldmittel, Betrag der gemachten Ausgaben, Namen des Leiters sowie alle weiteren vom Zonenbefehlshaber jeweils geforderten Angaben ersichtlich sein müssen; b) möglichst gemeinverständlich gehaltene Jahresberichte über die gesamte im Laufe des Jahres geleistete Arbeit; c) ein vollständiges Verzeichnis der Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen des Forschungsinstituts, nach Verlangen des Zonenbefehlshabers; d) Vorlage der gesamten Buchführung auf Verlangen des Zonenbefehlshabers. 2. Forschungsinstitute müssen dem Zonenbefehlshaber unter Angabe der in Aussicht genommenen Arbeiten und ihrer möglichen Tragweite schriftlich Meldung erstatten, bevor sie erlaubte Forschungsarbeiten auf den nachstehend bezeichneten Gebieten in Angriff nehmen: a) Grundlegende naturwissenschaftliche Forschung auf den in Verzeichnis ,,A“ auf geführten Gebieten; b) angewandte naturwissenschaftliche Forschung auf Gebieten, die in den Verzeichnissen „A“ und „B“ nicht aufgeführt sind. i 81;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 81 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 81) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 81 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 81)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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