Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 56

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 56 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 56); II. Für die zweite oder jede weitere Zuwiderhandlung gleicher Art: neben den unter I. festgesetzten Strafen Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten, an deren Stelle Geldstrafe nicht zulässig ist. 3. Ein Verbraucher, der Strom oder Gas für einen gesetjlich verbotenen Zweck verwendet oder absichtlich das normale Funktionieren seines Zählers stört oder sich betrügerischerweise Strom oder Gas verschafft oder zu verschaffen versucht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe von 100 bis 500 RM oder mit einer dieser Strafen bestraft. Das Gericht kann darüber hinaus die Einstellung der Elektrizitätsoder Gasversorgung für eine Zeitspanne bis zu drei Monaten anordnen. 4. Inspektoren, Zählerableser oder andere Angestellte der Versorgungsbetriebe, die bei einer Zuwiderhandlung gegen eine auf Grund dieses Gesetjes erlassene Vorschrift Hilfe oder Vorschub leisten oder eine solche Zuwiderhandlung dulden, werden für jedes Vergehen mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe von 100 bis 500 RM oder mit einer dieser Strafen bestraft. 5. Die für die Elektrizitäts- und Gasversorgung verantwortlichen Betriebe sind berechtigt, unmittelbar und ohne strafgerichtliches Urteil gemäß Absatz 2 dieses Artikels Zuschlagsgebühren aufzuerlegen oder die Versorgung einzustellen, wobei sie den Weisungen und der Aufsicht der zuständigen Behörden der Militärregierung unterstehen. Andere Strafen können nur durch ein Strafgericht verhängt werden. Für die Aburteilung sind entweder deutsche Gerichte oder Gerichte der Militärregierung zuständig. Dieses Gesetz zur Änderung des Gesekes Nr. 7 tritt am ersten Tage desjenigen Kalendermonats in Kraft, der der Veröffentlichung des gegenwärtigen Gesetzes folgt. Ausgefertigt in Berlin, den 20. März 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetjes sind von M. Malinin, Generaloberst, Joseph T. McNarney, General, B. II. Robertson, Generalleutnant, und P. Koenig, Armeekorpsgeneral, unterzeichnet.) Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 20 Erhöhung der Fernsprech- und Telegraphen-Geb ähren Der Kontrollrat hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Die Gebühren für alle Arten von Leistungen im Fernsprechverkehr werden hiermit um 50% der Gebühren, die in Anlage 3 der Fernsprechordnung mit Ausführungsbestimmungen vom 24. November 1939 (Amtsblatt des Reichspostministeriums 1939, Nr. 127, S. 859) festgesetzt sind, erhöht. 56;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 56 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 56) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 56 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 56)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X