Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 47

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 47 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 47); 3. Im Wege der Härtemilderungsklage kann der Anfechtungsberechtigte den Ausgleich unbillig erlittenen Schadens wirtschaftlicher Art und die Abstellung oder Milderung solcher Härten begehren, die ihn in seiner persönlichen .Stellung beeinträchtigen. 4. Der Antrag auf Wiederherstellung einer für nichtig erklärten, aufgehobenen oder geschiedenen Ehe kann nicht gestellt werden. 5. Das Gericht entscheidet nach seinem durch Billigkeit bestimmten freien Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände, die zur Benachteiligung des Anfechtungsberechtigten geführt haben; insbesondere kann es angemessene Entgeltung eines unbillig erlittenen Schadens für die Zeit seit Erlaß des angefochtenen Urteils gewähren und dem Antragsteller diejenigen Rechte zubilligen, die nach diesem Gesetj einem unschuldig geschiedenen Ehegatten zustehen. 6. Im übrigen finden auf die Härtemilderungsklage die Vorschriften der Zivilprozeßordnung sinngemäße Anwendung. VIERTER ABSCHNITT Zusätzliche Bestimmungen § 78 Die §§ 1303 bis 1352, 1564 bis 1587, 1608, Absatj 2 und die §§ 1635 bis 1637, 1699 bis 1704, 1771, Absatj 2, Satj 2 des Bürgerlichen Gesetj-buchs,. Artikel II, § § 1 und 2 des Gesetjes gegen Mißbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kindes Statt vom 23. November 1933 (Reichsgesetjblatt I, S. 979) und Artikel I des Gesekes über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1938 (Reichsgeseblatt I, S. 380) bleiben aufgehoben. § 79 N Das Gesetj zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 8. Juli 1938 (Reichsgesetjblatt I, S. 807) wird hiermit aufgehoben. Gleichermaßen aufgehoben sind alle Bestimmungen der zu seiner Durchführung ergangenen Geseke, Verordnungen und Erlasse sowie diejenigen aller sonstigen Gesetje, welche mit dem gegenwärtigen Gesetj unvereinbar sind. t § 80 Dieses Gesetj tritt am 1. März 1946 in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 20. Februar 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetjes sind von P. Koenig, Armeekorpsgeneral, G. Shukow, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, und H. M. Burrough, Admiral, unterzeichnet.) 47;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 47 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 47) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 47 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 47)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten.

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