Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 27

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 27 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 27); 3. Falls der Umsatj RM 75000, im Monat nicht übersteigt, wird für Zwecke der monatlichen Voranmeldungen ein Durchschnittssatj nach Maßgabe der gegenwärtig geltenden Regeln (siehe § 8 Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September 1944), aber unter Berücksichtigung der oben angeführten neuen Steuersä tje für die Unternehmen festgesetjt, bei denen verschiedenartige Umsätje nebeneinander Vorkommen. Falls der Umsatj RM 75 000, im Monat erreicht oder übersteigt, ist § 8 der Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September 1944 nicht mehr anzuwenden, sondern die Steuer für die monatliche Voranmeldung nach den tatsächlichen, oben für jede Umsatjklasse angeführten Steuersätjen zu berechnen. 4. Bei der Abschlußanmeldung ist erforderlichenfalls eine Berichtigung vorzunehmen, um die richtige Anwendung der entsprechenden oben angeführten Steuersätje auf jede Umsatjklasse zu gewährleisten. Der Steuerbetrag wird demgemäß festgesetjt. Diese Vorschrift findet Anwendung, ob der Umsatj RM 75 000, übersteigt oder nicht. Der in Absatj 3 genannte § 8 wird auf Abschlußanmeldungen und auf Steuerveranlagungen nicht mehr angewendet. Artikel 11 1. Alle zwischen einer Muttergesellschaft und ihren Tochtergesellschaften oder zwischen mehreren Tochtergesellschaften derselben Muttergesellschaft getätigten Transaktionen unterliegen der Umsatjsteuerpflicht in allen Fällen, in denen sie umsatjsteuerpflichtig wären, wenn es sich um unabhängige Unternehmen gehandelt hätte. 2. § 2, Absatj 2 des Umsatjsteuergesetjes vom 17. Oktober 1934 und § 17 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatjsteuergesetj vom 23. Dezember 1938 sowie alle anderen einschlägigen Bestimmungen der Um-satjsteuergeseßgebung treten außer Kraft oder werden hiermit nach Maßgabe der Vorschriften des Absatzes 1 dieses Paragraphen geändert. Artikel 111 1. Von der Pflicht zur Abgabe der monatlichen Voranmeldungen und Entrichtung der monatlichen Umsatjsteuerbeträge sind nur die folgenden Steuerpflichtigen ausgenommen: a) Steuerpflichtige, deren monatliche Umsatjsteuer unter RM 50, liegt; b) Land- und Forstwirte, die keine Bücher führen. 2. § 13, Absat5 1 des Umsatjsteuergesees vom 17. Oktober 1934 wird hiermit entsprechend geändert. Artikel IV Alle übrigen deutschen Steuergesete und Bestimmungen, die mit dem gegenwärtigen Gesetj unvereinbar sind, treten außer Kraft oder werden hiermit nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesekes geändert. 27;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 27 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 27) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 27 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 27)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in bezug auf die bevorstehende Aktion oder die abzusichernde Veranstaltung ergebenden Aufgabenstellungen herauszuarbeiten.

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