Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 184

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 184 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 184); 2. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeits- oder Lehrverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeits- oder Lehrvertrages oder aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeits- oder Lehrvertrages und aus dessen Nachwirkungen; ferner Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis im Zusammenhang stehen. Ausgenommen sind: a) Streitigkeiten, deren Gegenstand die Erfindung eines Arbeitnehmers bildet, soweit es sich nicht nur um Ansprüche auf eine Vergütung oder Entschädigung für die Erfindung handelt. b) Streitigkeiten der nach Artikel 481 des Handelsgesetzbuches zur Sdiiffsbesatjung gehörenden Personen. 3. Streitigkeiten zwisdien Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- oder Lehr Verhältnis im Zusammenhang stehen. 4. Streitigkeiten aus Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. 5. Streitigkeiten bezüglich Auslegung von Vereinbarungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Artikel III Die deutschen Arbeitsgerichte unterstehen, lediglich zum Zwecke der Verwaltung, dem Magistrat Berlin, Abteilung für Arbeit. Diese Behörde darf auf Entscheidungen der Arbeitsgerichte keinerlei Einfluß ausüben und sie weder außer Kraft seen noch abändern. Artikel IV 1. Die örtlichen Arbeitsgerichte sind Gerichte ersten Rechtszuges, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. 2. Die Berufungsarbeitsgerichte entscheiden als Gerichte zweiten Rechtszuges über die Berufung gegen Entscheidungen der örtlichen Arbeitsgerichte. Diese Entscheidungen unterliegen der Berufung, wenn der Streitwert den vom Magistrat Berlin, Abteilung für Arbeit, festgesetzten Betrag erreicht oder übersteigt oder wenn die örtlichen Arbeitsgerichte entscheiden wegen des Vorliegens einer Frage, die ihrem Wesen nach von grundsätzlicher Bedeutung ist, die Berufung gegen ihr Urteil zuzulassen, obgleich der Streitwert unter dem festgesetzten Betrag liegt. Das Gericht hat in einem derartigen Fall seine Entscheidung, gegen das Urteil die Berufung zuzulassen, unter Angabe seiner Gründe bekanntzugeben. 3. Die Alliierte Kommandantur kann, falls notwendig erachtet, in Ermangelung eines deutscheit’’ obersten Arbeitsgerichtes (Reichsarbeitsgericht) ein oder mehrere Gerichte höheren Rechtszuges als Gerichte lebten Rechtszuges in Arbeitsstreitigkeiten bestimmen. Artikel V Jedes Arbeitsgericht besteht aus einem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden und aus Beisitzern. Die Beisitzer werden in gleicher An- 184;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 184 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 184) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 184 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 184)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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