Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 175

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 175 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 175); zureichend, so sind die Einwohner verpflichtet, den Unrat in Gruben zu schütten, diesen mit Chlorkalk zu bestreuen und ihn in Tiefe von einem Meter zu vergraben. Die Kommandanten Unterzeichneten einen Befehl über die Einstellung der Tätigkeit der sogenannten „Liquidationsabteilung der deutschen Reichslotterie“ und forderten vom Oberbürgermeister die Abgabe eines finanziellen Rechenschaftsberichtes über diese Organisation zur Vorlage bei der Interalliierten Kommandantur. Die Kommandanten erließen eine Anordnung an den Oberbürgermeister, derzufolge alle in Berlin befindlichen ausländischen Versicherungsgesellschaften bis auf weiteres keine neuen Versicherungen abschließen dürfen. Diese Gesellschaften müssen die laufenden Versicherungsgeschäfte in Übereinstimmung mit den früher durch die Interalliierte Kommandantur für deutsche Gesellschaften angeordneten Einschränkungen abwickeln. Unter „ausländische Gesellschaften“ sind außerhalb Deutschlands gegründete Versicherungsgesellschaften zu verstehen, die Filialen in Deutschland eröffnet haben. Die Kommandanten wiesen den Oberbürgermeister an, bis zur Zustimmung des Wiederaufbauplanes für Groß-Berlin den Bau von allen Neubauten, die mehr als 200000 RM kosten, zu verbieten. Ebenfalls ist es verboten, Gebäude und Baulichkeiten wieder instand zu setzen, wenn die Gesamtkosten mehr als 500000 RM betragen. Neue Bau- und Instand-setjungsarbeiten, deren Kosten niedriger sind als die obengenannten, können nur mit der Zustimmung der Planungsabteilung beim Magistrat und der Erlaubnis des Militärkommandanten des betreffenden Sektors durchgeführt werden. Kommunique 31. (9. im Jahre 1946) Sitzung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin Am 29. März 1946 fand die 31. (9.) Sitzung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin statt. Den Vorsi§ führte der sowjetische Kommandant, Generalleutnant Smirnow. Ferner waren anwesend der amerikanische Kommandant, Generalmajor Barker, Brigadier Hinde in Vertretung des britischen Kommandanten, Generalmajor Nares, und der französische Kommandant, General Langon. Die Kommandanten übergaben dem Oberbürgermeister eine Direktive über die Klassifizierung der Lebensmittelkarten nach Verbrauchergruppen in Berlin, welche am 1. Mai 1946 in Kraft tritt und in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Die Kommandanten genehmigten für die dreimonatige Periode (April bis Juni 1946) die nachstehenden Höchstmengen flüssigen Treibstoffs für die Stadt Berlin: Benzin Dieselöl Motoröl 175 2400 t 1500 t 300 t;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 175 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 175) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 175 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 175)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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