Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 167

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 167 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 167); 95. Personen, die Gegner des Naziregimes denunzierten oder deren Festnahme mit anstifteten. 96. Personen, die Gewalttätigkeiten gegen politische oder kirchliche Gegner des Naziregimes anstifteten oder ausführten. 97. Personen, die mit der Verbreitung der nazistischen oder faschistischen Ideologie beschäftigt waren. 98. Personen, die zu irgendeiner Zeit Posten innehatten oder Lehrer oder Schüler in nationalsozialistischen Erziehungsanstalten (NAPOLAS oder NPEA oder Adolf-Hitler-Schulen oder Ordensburgen) waren. 99. Alle Personen, die seitens eines Kommandanten einer Besatjungszöne ihrer Posten bereits enthoben wurden oder von Posten oder Beschäftigung ausgeschlossen wurden. 11. Teil Um eine vollständige Ausmerzung des Nazismus und Militarismus herbeizuführen, müssen alle Personen, die wahrscheinlich eine undemokratische Tradition fortsetjen werden, von irgendwelchem Posten entfernt werden, der aufsicht- und einffiißausiibende Tätigkeit mit sich bringt. Aus diesem Grunde müssen außer den im Teile I aufgeführten Personen auch die nachstehenden Kategorien von Personen sorgfältig geprüft und, falls sie ausgesprochene Nazianhänger waren oder dem Vorhaben der Alliierten im Sinne des § 2 der Allgemeinen Anordnung feindlich gesinnt sind, entlassen werden. I. Berufsoffiziere der deutschen Wehrmacht, einschließlich der ehemaligen Reichswehr. II. Personen, welche die preußische Junkertradition vertreten. Es ist schwer, diese Personen genau zu beschreiben. Auskunft über irgendwelche Person, die sich als Mitglied einer aristokratischen preußischen, ostpreußischen, pommerschen, schlesischen oder mecklenburgischen Familie oder von einer, die Besitjerin ausgedehnter Güter in Preußen ist, ausweist, oder die Mitglied von irgendwelchem deutschen Universitätsstudentenkorps d’elite (wie die Bonner Borussen oder irgendwelches dem Kösener S.C. an-gehörigen Korps) oder Mitglied von irgendeiner ostpreußischen oder schlesischen Landsmannschaft ist, ist einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen; solche Personen werden voraussichtlich verdienen, daß sie entlassen oder ausgeschlossen werden, da sie wahrscheinlich die deutsche militaristische Tradition fortseen werden. III. Mitglieder der Waflen-SS (ausgenommen ausgehobene Rekruten). IV. Ehemalige Anwärter auf Mitgliedschaft irgendeiner Gliederung der SS. V. Personen, die nach dem 1. April 1933 der SA beitraten. VI. Mitglieder der Hitler-Jugend und des Bundes Deutscher Mädel, die diesen Organisationen vor dem 25. März 1939 beitraten. VII. Unteroffiziere des RAD unter dem Range eines Feldmeisters und Maidenführerin. 167;
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Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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