Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 156

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 156 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 156); III. Naziverbrechen, Rassenverfolgungen oder unterschiedliche Behandlung angestiftet oder an ihnen bejahend teilgenommen haben, IV. offen erklärte Anhänger des Nazismus oder rassischer oder militaristischer Lehren waren oder V. freiwillig der NSDAP, deren Führern oder Hoheitsträgern erhebliche moralische oder materielle Unterstütjung und politische Hilfe irgendeiner Art geleistet haben. 3. Weitere Richtlinien, welche Personen als aktive Nationalsozialisten, Militaristen oder als dem Vorhaben der Alliierten feindlich gesinnt zu betrachten sind, werden in den noch herauszugebenden Vorschriften enthalten und in jedem Bezirksamt dann einzusehen sein. 4. Solche Personen dürfen in anderen Unternehmen außer denen, von welchen sie entfernt worden sind, in untergeordneten Stellungen als gelernte oder ungelernte Arbeiter oder für Bürodienste angestellt werden oder ihrem Beruf oder Handwerk als Privatpersonen nachgehen, vorausgesetjt, daß sie keine anderen Personen beschäftigen oder beaufsichtigen. 5. Sie sollen durch solche Personen erseht werden, die sich durch ihre politischen oder moralischen Eigenschaften als fähig erwiesen haben, zur Entwicklung echter demokratischer Einrichtungen in Deutschland beizutragen. 6. Personen, die aus öffentlichen Ämtern entfernt worden sind, werden ihre Pensions- oder sonstigen Beamtenrechte verlieren. 7. Jede Person, die auf Grund der Vorschriften des § 2 aus ihrer Stellung entfernt worden ist oder der eine Anstellung verweigert wird und die behauptet, daß sie nur ein nomineller Teilnehmer an den Tätigkeiten der NSDAP und kein Militarist sei und der Entwicklung einer echten demokratischen Tradition in Deutschland nicht feindlich gesinnt sei, kann durch die Entnazifizierungskommission ihres Verwaltungsbezirkes und der Stadt Berlin an die Alliierte Kommandantur zwecks Erlaubnis appellieren, daß sie weiterhin beschäftigt werden darf (Entnazifizierungs-Bestimmung Nr. 2). 8. Jedes öffentliche oder Privatunternehmen hat bis zum 15. März 1946 durch das zuständige Bezirksamt eine Liste aller derjenigen Personen einzureichen, die seit dem 30. April 1945 aus ihren Stellungen entfernt wurden, unter Nennung der Gründe dafür und in der Weise, die in der Entnazifizierungs-Bestimmung Nr. 3 vorgeschrieben ist. Personen, die für eigene Rechnung tätig oder zur Zeit arbeitslos sind und von dieser Anordnung betroffen werden, haben die durch Entnazifizierungs-Bestimmung Nr. 3 verlangte Auskunft über sich selbst zu geben. 9. Keine Schritte gegen das Vermögen von Personen, die auf Grund dieser Anordnung entlassen worden sind, sollen ohne die Zustimmung der Militärregierung des zuständigen Sektors rechtskräftig sein. 156;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 156 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 156) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 156 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 156)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der wirtschafts-schädigenden Handlungen sind die Voraussetzungen zu schaffen, um die vom Gegner und den Wirtschaftsstraftätern genutzten Möglichkeiten und die die Straftaten begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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