Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 156

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 156 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 156); III. Naziverbrechen, Rassenverfolgungen oder unterschiedliche Behandlung angestiftet oder an ihnen bejahend teilgenommen haben, IV. offen erklärte Anhänger des Nazismus oder rassischer oder militaristischer Lehren waren oder V. freiwillig der NSDAP, deren Führern oder Hoheitsträgern erhebliche moralische oder materielle Unterstütjung und politische Hilfe irgendeiner Art geleistet haben. 3. Weitere Richtlinien, welche Personen als aktive Nationalsozialisten, Militaristen oder als dem Vorhaben der Alliierten feindlich gesinnt zu betrachten sind, werden in den noch herauszugebenden Vorschriften enthalten und in jedem Bezirksamt dann einzusehen sein. 4. Solche Personen dürfen in anderen Unternehmen außer denen, von welchen sie entfernt worden sind, in untergeordneten Stellungen als gelernte oder ungelernte Arbeiter oder für Bürodienste angestellt werden oder ihrem Beruf oder Handwerk als Privatpersonen nachgehen, vorausgesetjt, daß sie keine anderen Personen beschäftigen oder beaufsichtigen. 5. Sie sollen durch solche Personen erseht werden, die sich durch ihre politischen oder moralischen Eigenschaften als fähig erwiesen haben, zur Entwicklung echter demokratischer Einrichtungen in Deutschland beizutragen. 6. Personen, die aus öffentlichen Ämtern entfernt worden sind, werden ihre Pensions- oder sonstigen Beamtenrechte verlieren. 7. Jede Person, die auf Grund der Vorschriften des § 2 aus ihrer Stellung entfernt worden ist oder der eine Anstellung verweigert wird und die behauptet, daß sie nur ein nomineller Teilnehmer an den Tätigkeiten der NSDAP und kein Militarist sei und der Entwicklung einer echten demokratischen Tradition in Deutschland nicht feindlich gesinnt sei, kann durch die Entnazifizierungskommission ihres Verwaltungsbezirkes und der Stadt Berlin an die Alliierte Kommandantur zwecks Erlaubnis appellieren, daß sie weiterhin beschäftigt werden darf (Entnazifizierungs-Bestimmung Nr. 2). 8. Jedes öffentliche oder Privatunternehmen hat bis zum 15. März 1946 durch das zuständige Bezirksamt eine Liste aller derjenigen Personen einzureichen, die seit dem 30. April 1945 aus ihren Stellungen entfernt wurden, unter Nennung der Gründe dafür und in der Weise, die in der Entnazifizierungs-Bestimmung Nr. 3 vorgeschrieben ist. Personen, die für eigene Rechnung tätig oder zur Zeit arbeitslos sind und von dieser Anordnung betroffen werden, haben die durch Entnazifizierungs-Bestimmung Nr. 3 verlangte Auskunft über sich selbst zu geben. 9. Keine Schritte gegen das Vermögen von Personen, die auf Grund dieser Anordnung entlassen worden sind, sollen ohne die Zustimmung der Militärregierung des zuständigen Sektors rechtskräftig sein. 156;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 156 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 156) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 156 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 156)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:, Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane zur Verhinderung des feindlichen Mißbrauchs vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen.

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