Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 128

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 128 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 128); 6. Die Registrierung der unter Ziffer 5 bezeidineten Personen erfolgt bei den Arbeitsämtern auf Grund der Vorlage von zweckdienlichen Unterlagen, aus denen Beruf, besondere Befähigungen, Alter, gegenwärtiger Wohnsitj und andere erforderliche Einzelheiten ersichtlich sind. 7. Alle Arbeitslosen, die beim Arbeitsamt registriert sind, erhalten Registrierungsausweise. Arbeitslose müssen diesen Ausweis in regelmäßigen Zeitabständen zu einem vom Arbeitsamt festgelegten Zeitpunkt diesem zur Abstempelung vorlegen. 8. Wird einem Arbeitslosen Arbeit zugewiesen, so wird sein Registrierungsausweis vom Arbeitsamt einbehalten und ihm statt dessen die unter Ziffer 4 vorgesehene Bescheinigung ausgehändigt. 9. Arbeitslose erhalten ihre Lebensmittelkarten gegen Vorlage ihrer Registrierungsausweise. Arbeitslose, die es versäumen, sich zwecks Registrierung zu melden, verlieren das Recht, Lebensmittelkarten zu erhalten. Registrierung von arbeitsunfähigen und arbeitsbefreiten Personen 10. Alle Personen innerhalb der unter Ziffer 1 festgelegten Altersgrenzen, die infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen arbeitsunfähig sind, müssen entweder persönlich oder durch einen Vertreter dem Arbeitsamt zweckdienliche Unterlagen vorlegen, die ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen. Diese Unterlagen werden von den Arbeitsämtern einbehalten. 11. Die Feststellung, daß jemand zeitweilig oder dauernd arbeitsunfähig ist, kann nur von einem zugelassenen Arzt getroffen werden. Auf Anordnung des Arbeitsamtes wird die endgültige Entscheidung hierüber von einer Ärztekommission gefällt. 12. Alle arbeitsfähigen Personen innerhalb der unter Ziffer 1 festgelegten Altersgrenzen, wie z. B. Studenten der Universitäten und andere Schüler usw., die aus nicht in ihrer Macht stehenden Gründen ohne Arbeit sind, müssen sich trodem bei den Arbeitsämtern zwecks Registrierung melden und zweckdienliche Unterlagen vorlegen, aus denen ihr Recht auf Arbeitsbefreiung hervorgeht. 13. Allen unter Ziffer 10 und 12 bezeichneten Personen wird gegen Vorlage von zweckdienlichen Urkunden vom Arbeitsamt ein Arbeitsbefreiungszeugnis ausgestellt. 14. Gegen Vorlage des vom Arbeitsamt bewilligten Arbeitsbefreiungszeugnisses erhalten die in Ziffer 10 und 12 bezeichneten Personen ihre Lebensmittelkarten. Unterbringung von Arbeitslosen in Arbeit 15. Die Unterbringung von Arbeitslosen in Arbeit wird vom Arbeitsamt nach Maßgabe vorliegender Anträge von Arbeitgebern vorgenommen. 128;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 128 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 128) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 128 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 128)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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