Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 109

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 109 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 109); 3. Wer Kenntnis davon hat, daß irgendwo Waffen oder Munition oder Vorräte an Waffen oder Munition oder Explosivstoffe oder Einrichtungen zur Herstellung von Waffen, Munition oder Explosivstoffen vorhanden sind, die nicht unter der Kontrolle der Alliierten stehen, muß hierüber sofort dem nächstgelegenen Militärbefehlshaber Meldung erstatten. 4. Das Tragen, Verbergen, Verheimlichen oder der Besitj von Waffen oder Munition oder das Eigentum an solchen bleibt straflos, wenn sie gemäß den Bestimmungen in Ziffer 2 dieses Befehls abgeliefert werden. 5. Die Bestimmungen dieses Befehls sollen in keiner Weise die deutsche Polizei hindern, Waffen und Munition unter den vom Alliierten Kontrollrat festgeseten oder noch festzusetjenden Bedingungen zu tragen oder in Besitj zu haben. Alle Arten von Feuerwaffen, die an die ordentliche Polizei und die örtlichen Behörden ausgegeben werden, sind bei dem örtlichen Militärbefehlshaber in ein Register einzutragen. 6. Für die Ausführung dieses Befehls gelten folgende Bestimmungen: a) Dieser Befehl erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Auf Militär- oder Zivilpersonen der Alliierten Besatjungsstreitkräfte findet er keine Anwendung. b) Der Ausdruck „Waffen und Munition“ umfaßt Feuerwaffen jeglicher Art, einschließlich Jagdgewehre, Munition aller Art, Explosivstoffe und Seitenwaffen aller Art. Dagegen umfaßt er nicht: Explosivstoffe, deren Gebrauch die Alliierten Militärbehörden zu Abbruchsarbeiten oder ähnlichen Arbeiten in Steinbrüchen und Bergwerken gestattet haben. 7. Wer diesem Befehl nicht nachkommt, setjt sich strafrechtlicher Verfolgung aus, wobei bis auf Todesstrafe erkannt werden kann. Ausgefertigt in Berlin, den 7. Januar 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Befehls sind von B. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltj, Armeekorpsgeneral, V. Sokolowskij, General der Armee, und Lucius D. Clay, Generalleutnant, unterzeichnet.) Kommunique 31.Sitjung des Koordinierungskomitees Am 12. Januar fand in Berlin unter dem Vorsitj von General Robertson die ordentliche Sitjung des Koordinierungskomitees statt. Auf der Sitjung waren anwesend: Armeegeneral Sokolowskij, General Clay und General Koel. Das Koordinierungskomitee Unterzeichnete die Richtlinie Nr. 24 über die Entfernung der Nazis und anderer den alliierten Zielen feindlich gesinnten Personen aus den Ämtern und von verantwortlichen Posten. 109;
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Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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