Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Deutschland 1946, Seite 100

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 100 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 100); 7. Die deutschen Behörden werden auf Anforderung der Militärregierung das Verhältnis der Lohnsätje in den verschiedenen Gegenden und Industrien überprüfen und den Alliierten Behörden Empfehlungen über erwünschte Lohnänderungen, die sich aus Bevölkerungsverschiebungen und dem Übergang zu einer Friedenswirtschaft ergeben, zukommen lassen. Nach Rücksprache mit den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die deutschen Behörden Empfehlungen über die Vereinfachung des deutschen Lohnwesens unterbreiten. 8 Die Einführung neuer Arbeitslohnsätje darf den durchschnittlichen Lohn-satj nicht erhöhen. Ausgefertigt in Berlin, den 12. Oktober 1945. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von L. Koelff, Armeekorpsgeneral, V. Sokolowskij, General der Armee, Lucius D. Clay, Generalleutnant, und /. F. M. Whiteley, Generalmajor, unterzeichnet.) Direktive Nr. 15 Die Einführung einer einheitlichen Uhr zeit für ganz Deutschland Der Kontrollrat verfügt wie folgt: 1. Es wird für ganz Deutschland eine einheitliche Uhrzeit eingeführt. 2. Ab 2 Uhr am 18. November 1945 wird die Zeit „A“, d. h. die Tageszeit von Greenwich plus eine Stunde, in Deutschland wieder eingeführt. 3. Die Zeit ,,A“ wird bis April 1946 in Kraft bleiben. An einem geeigneten Tage vor dem 1. April 1946 wird die Einführung einer einheitlichen Sommerzeit in Erwägung gezogen. Im Laufe des Monats April werden alle Uhren um eine Stunde vorgerückt und im darauffolgenden Monat Oktober auf die Zeit „A“ zurückgestellt. Ausgefertigt in Berlin, den 26. Oktober 1945. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von L. Koeltj, Armeekorpsgeneral, V. Sokolowskij, General der Armee, Lucius D.Clay, Generalleutnant, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.) Direktive Nr. 16 Bewaffnung der deutschen Polizei Der Kontrollrat verfügt wie folgt: 1. Um die deutsche Polizei in die Lage zu versehen, sich an der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung tatkräftig beteiligen zu können, muß sie so bald wie möglich mit Waffen ausgestattet werden. Die Neubewaff-nung wird unter folgenden Bedingungen erfolgen: 100;
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 100 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 100) Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2 1946, Seite 100 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 100)

Dokumentation: Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Gesetze, Direktiven, Befehle, Anordnungen, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1946, S. 1-196).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß sie in erster Linie eine gerichtete Auswahl und den Jinsat: xunktion iur ?,ie ;iel- eigneter Angehöriger besitzen. Sie sind jedoch zugleich auch Maßstab für die Erziehung und Befähigung zu nutzen. In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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