Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Deutschland 1945, Seite 90

Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 90 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 90); Befehl der Interalliierten Militärkommandantur der Stadt Berlin 11. Juli 1945 Nr. 1 Berlin Die Interalliierte Militärkommandantur hat die Kontrolle über die Verwaltung der Stadt Berlin am 11. Juli 1945 übernommen. Alle früher vom Chef der Garnison und Militärkommandanten der Roten Armee der Stadt Berlin und von den unter alliierter Kontrolle stehenden deutschen Behörden ausgegebenen Befehle und Anordnungen, die die Ordnung und Haltung der Bevölkerung der Stadt Berlin regulieren, sowie die Verantwortung der Bevölkerung für die Verlegung der Befehle und Anordnungen und für gesetzwidrige Handlungen gegen die alliierten Okkupationstruppen betreffend, bleiben bis auf besondere Verfügung in Kraft. Die Militärkommandanten der Stadt Berlin UdSSR: USA: Großbritannien: Generaloberst Gorbatow. Generalmajor Parks. Generalmajor Lyne. Die 4. Sitzung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin Berlin, 1. August (Nachrichtenbüro der SMV) 1. Auf der am 1. August unter dem Vorsitz des Generalmajors Parks (USA) stattgefundenen 4. Sitjung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin haben die alliierten Kommandanten beschlossen, daß das auf den Grundsätzen der Gleichberechtigung zusammengesetzte Organ der vier Alliierten zur Verwaltung des Territoriums von Groß-Berlin fernerhin ,,Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin“ heißen wird. 2. Zum zweitenmal wurde die Frage der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln besprochen. Die alliierten Kommandanten haben beschlossen, die weitere Beratung über diese Frage sowie über die Festsetzung der Reihenfolge der Lebensmittel- und Kohlenzüge und die Kontrolle über ihr rechtzeitiges Eintreffen einer bevollmächtigten Kommission der höheren Offiziere der alliierten Armeen zu übertragen. 3. Die alliierten Kommandanten haben die Frage des Post-, Telegrafen- und Telefonverkehrs geprüft und die Organisation der Arbeit des Berliner Hauptpostamtes und der Bezirkspostämter vom 2. August ab vorgesehen. 4. Es wurde beschlossen, daß die drei alliierten Befehlsstellen auch fernerhin den Brennstoff für die Bedürfnisse des städtischen Autotransportes zu gleichen Teilen stellen werden. 5. Die alliierten Kommandanten haben die Grenzen der Besatjungs-zonen in Berlin präzisiert und sie bestätigt. 6. Über die Finanzfragen, welche zur Organisation eines normalen Wirtschaftslebens in der Stadt einer schnellsten Lösung bedürfen, haben 90;
Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 90 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 90) Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 90 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 90)

Dokumentation: Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 1-116).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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