Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Deutschland 1945, Seite 58

Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 58 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 58); Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 4 Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens Der Kontrollrat beschließt in Übereinstimmung mit seiner Proklamation Nr. 3 an das deutsche Volk vom 20. Oktober 1945, daß das deutsche Gerichtswesen auf der Grundlage des demokratischen Prinzips, der Gesetjmäßigkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetj ohne Unterschied von Rasse, Staatsangehörigkeit oder Religion umgestaltet werden muß, und erläßt folgendes Gesetj: Artikel I Die Umgestaltung der deutschen Gerichte soll grundsätjlich in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgese vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924 (RGBl I S. 299) erfolgen. Folgende Gliederung der ordentlichen Gerichte wird wiederhergestellt: Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Artikel II Die Zuständigkeit der Amtsgerichte und Landgerichte in Zivil- und Strafsachen richtet sich im allgemeinen nach dem Recht, das am 30. Januar 1933 in Kraft war. Die Zuständigkeit der Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird jedoch auf Ansprüche ausgedehnt, deren Gegenstand den Wert von 2000, RM. nicht übersteigt. Die Landgerichte sind zuständig für Berufung gegen Entscheidungen der Amtsgeridite. Die Oberlandesgerichte entscheiden nicht in erster Instanz, sondern sind endgültige Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Landgerichte in Zivilsachen; sie sind, soweit gesetjlich vorgesehen, für das Rechtsmittel der Revision gegen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Strafsachen zuständig. Artikel III Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte erstreckt sich auf alle Zivilund Strafsachen mit folgenden Ausnahmen: a) Strafbare Handlungen, die sich gegen die alliierten Besatjungsstreit-kräfte richten; b) strafbare Handlungen, die von Nazis oder von anderen Personen begangen wurden und die sich gegen Staatsangehörige alliierter Nationen oder deren Eigentum richten, sowie Versuche zur Wiederherstellung des Naziregimes oder zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Naziorganisationen; c) strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der alliierten Streitkräfte oder alliierte Staatsangehörige verwickelt sind; 58;
Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 58 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 58) Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 58 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 58)

Dokumentation: Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 1-116).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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