Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Deutschland 1945, Seite 39

Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 39 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 39); sich in Deutschland befindet, und alle sich außerhalb Deutschlands befindlichen Münzen und Barren, die das Eigentum irgendwelcher der in Unterparagraph 14. a) erwähnter Stellen oder Körperschaften oder irgendeiner in Deutschland wohnhaften oder geschäftlich tätigen Person sind oder laut deren Auftrag in Gewahrsam gehalten werden. b) Die deutschen Behörden und alle Personen in Deutschland haben den Vertretern der Alliierten alle ausländischen Geldscheine und Münzen, die das Eigentum irgendeiner deutschen Behörde sind oder irgendeiner Körperschaft, Vereinigung oder Einzelperson, die in Deutschland wohnhaft oder geschäftlich tätig ist, sowie alle Geldzeichen, die von Deutschland in den von Deutschland beseiten Gebieten oder anderswo herausgegeben oder zur Herausgabe vorbereitet wurden, auszuhändigen. 16. a) Alles Eigentum, alle Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen, die in Deutschland für irgendein Land, mit dem irgendeine der Vereinten Nationen in Feindseligkeiten begriffen ist, innegehalten werden oder dessen Eigentum sind oder die für Staatsangehörige eines solchen Landes oder Personen, die in einem solchen Lande wohnhaft oder geschäftlich tätig sind, innegehalten werden oder deren Eigentum sind, werden unter Kontrolle gestellt und bis zur Herausgabe weiterer Vorschriften in Verwahr genommen. b) Alles Eigentum, alle Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen, die in Deutschland für Privatpersonen, Privatunternehmen und Gesellschaften in solchen Ländern mit Ausnahme von Deutschland und den in Unterparagraph a) oben erwähnten Ländern , die sich zu irgendeiner Zeit seit dem 1. September 1939 mit irgendeiner der Vereinten Nationen im Kriegszustände befunden haben, innegehalten werden oder deren Eigentum sind, werden unter Kontrolle gestellt und bis zur Herausgabe weiterer Vorschriften in Verwahr genommen. c) Die deutschen Behörden haben alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Ausführung der Bestimmungen der Unterparagraphen a) und b) oben sicherzustellen, und haben sich allen Vorschriften zu fügen, die von den Vertretern der Alliierten zu diesem Zweck erteilt werden, und haben alle notwendige diesbezügliche Auskunft zu erteilen und Mittel zur Verfügung zu stellen. 17. a) Die Verheimlichung, Zerstörung, Versenkung, der Abbau, die Entfernung und Übertragung oder Beschädigung von Schiffen, Transportmitteln, Häfen oder Hafenanlagen oder von aller Art Gebäuden, Betrieben, Einrichtungen, Vorrichtungen, Produktions-, Versorgungs-, Vertriebs- oder Verkehrsmitteln, Anlagen, Ausrüstung, Zahlungsmitteln, Lagervorräten oder Hilfsmitteln, oder allgemein von öffentlichen oder privaten Werken, Versorgungsanstalten oder Einrichtungen aller Art, wo immer sie sich auch befinden mögen, sind den deutschen Behörden und dem deutschen Volk verboten. b) Die Vernichtung, Entfernung, Verheimlichung, Verhehlung oder Abänderung irgendwelcher Dokumente, Akten, Patente, Zeichnungen, Patentbeschreibungen, Pläne oder Auskünfte aller Art, die unter die Bestimmungen dieses Dokumentes fallen, ist verboten. Solche Dokumente müssen bis zur Erteilung weiterer Vorschriften an ihrem gegenwärtigen 39;
Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 39 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 39) Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 39 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 39)

Dokumentation: Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 1-116).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X