Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Deutschland 1945, Seite 105

Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 105 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 105); Kommunique Nr. 18 18. Sitjung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin 9. November 1945. 1. Am 9. November 1945 fand unter dem Vorsitj des sowjetischen Kommandanten, Generalleutnant Smirnow, die 18. Sitjung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin statt. Ferner waren anwesend Generalmajor Gavin in Vertretung des auf Urlaub befindlichen amerikanischen Kommandanten, Generalmajors Barker, der britische Kommandant, Generalmajor Nares, und der französische Kommandant, Brigadegeneral de Beauchesne. 2. Die Kommandanten stimmten dem Plan der Reparatur- und Instand-setjungsarbeiten der Versorgungsbetriebe der Stadt Berlin für das vierte Quartal 1945 zu. Dieser Plan verpflichtet den Oberbürgermeister, eine Reihe Versorgungsbetriebe zur Arbeit im Winter vorzubereiten. Die Kommandanten wiesen den Oberbürgermeister an, zweimal monatlich der Alliierten Kommandantur Berichte über den Fortschritt dieser Arbeiten einzureichen. Ferner werden unverzüglich Berichte über Firmen und Einzelpersonen, die ihren eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen, erstattet werden. 3. Mit dem Ziele, eine schnelle Wiederinstandsetymg der zerstörten Versorgungsbetriebe und Wohnungen der Stadt zu sichern, haben die Kommandanten den Magistrat durch einen besonderen Befehl ermächtigt, die vollständig und teilweise zerstörten Gebäude zu registrieren und deren Besitjer anzuweisen, die als reparaturfähig angesehenen Gebäude instand zu segen. Wo notwendig, ist der Magistrat ermächtigt, Baumaterialien sowie Grundstücke, auf denen sich die zerstörten Gebäude befinden, zu beschlagnahmen. Die Besitjer haben das Recht, Entschädigungsansprüche für das beschlagnahmte Eigentum innerhalb eines Jahres zu erheben. Bei Nichterhebung solcher Ansprüche innerhalb eines Jahres gehen alle beschlagnahmten Materialien und Grundstücke ohne Entschädigung in den dauernden Besitj der Stadt Berlin über. 4. Die Kommandanten beschlossen, eine Höchstzahl von 3000 Motorrädern, die sich im Besitj von Privatpersonen und deutschen Organisationen befinden, zuzulassen und Nummernschilder zu verausgaben. Dem Magistrat wurde aufgetragen, 3000 besondere Erlaubnisscheine auszugeben, um diese Motorräder innerhalb der Grenzen Groß-Berlins zu benutjen. 5. Es wurde beschlossen, bei der Alliierten Kommandantur ein Komitee für die Verteilung von flüssigem Brennstoff für die Bedürfnisse der Stadt Berlin zu bilden. 6. Die Kommandanten gaben dem Oberbürgermeister die Erlaubnis, die notwendigen Futtermittel für die in dem Berliner Zoo befindlichen Tiere zuzuteilen, und wiesen ihn an, daß diese Futtermittel möglichst solche sein sollten, die für den menschlichen Verbrauch ungeeignet sind. 7. Die Kommandanten haben abermals mit Genugtuung bemerkt, daß während der letjten zehn Tage die Kohlenzufuhr nach Berlin die im Plan festgelegte Ziffer um 18000 Tonnen übersteigt. 8. Die Kommandanten bestätigten Dr. Lohmeier als Bürgermeister des Bezirks Tiergarten. 105;
Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 105 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 105) Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Seite 105 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 105)

Dokumentation: Die Berliner Konferenz der Drei Mächte - Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland - Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Kommuniqués, Deklarationen, Proklamationen, Gesetze, Befehle, Sammelheft 1 1945, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung (SMV) in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (AKR Dtl., All. Kdtr. Bln., 1945, S. 1-116).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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