Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 93

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 93 (Komm. StVG DDR 1980, S. 93); 93 §§ 20, 21 (s. dazu auch § 10). Voraussetzung dafür ist, daß die entsprechenden Kenntnisse über die Persönlichkeit des Strafgefangenen vorliegen, um, davon ausgehend, auch im Hinblick auf die Vorbereitung der Wiedereingliederung richtige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können. Demgemäß dient das Aufnahmeverfahren der gründlichen Einschätzung der Persönlichkeit der Strafgefangenen (vgl. §11 Abs. 5 der 1. DB zum StVG), um ein möglichst genaues Bild von der Persönlichkeit des Strafgefangenen zu erhalten und Ansatzpunkte für zweckmäßige Maßnahmen der Erziehung sichtbar zu machen. Im § 11 Abs. 4 der 1. DB zum StVG ist fixiert, mit welchen Strafgefangenen Aufnahmeverfahren vor allem durchzuführen sind. Davon ausgehend, ist unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit über die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens zu entscheiden. Unabhängig davon, ob ein Aufnahmeverfahren erfolgt oder nicht, sind die bei der Aufnahme Strafgefangener für die Erziehung getroffenen Festlegungen in den Erziehungsunterlagen zu fixieren. Erziehung durch Arbeit § 21 Der Einsatz der Strafgefangenen zu gesellschaftlich nützlicher Arbeit soll unter vielfältiger Nutzung ihres erzieherischen Charakters, einschließlich der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, der Gewährung einer leistungsabhängig gestalteten Arbeitsvergütung und der Anwendung von Anerkennungen zur Formung und Festigung einer bewußten Arbeitseinstellung und zur Bewährung beitragen. Durch Arbeit in der Gemeinschaft, Einbeziehung der Strafgefangenen in den Produktionswettbewerb, die Neuererbewegung und Produktionsberatungen ist der Arbeitseinsatz so zu gestalten, daß seine Möglichkeiten zur Erziehung voll wirksam werden. 1. Die Erziehung durch gesellschaftlich nützliche Arbeit;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen -und Einrichtungen sowie Aufklärung und Verbind erung aller Angriffe dos Gegners zur Organisierung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzuagsciächtc. Die Verhinderung von Actionen des staats- feindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder.

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