Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 9

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 9 (Komm. StVG DDR 1980, S. 9); 9 Inhaltsverzeichnis Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Gewährleistung verfassungsmäßiger Grundrechte und Grundpflichten während des Vollzuges einer Strafe mit Freiheitsentzug 276 Gestaltung des Vollzuges 279 Trennungen beim Vollzug 280 Vollzug der Freiheitsstrafe an erwachsenen Strafgefangenen 281 Gestaltung des Erziehungsprozesses 282 Erziehung der Strafgefangenen durch Arbeit 283 Verantwortung der Arbeitseinsatzbetriebe 284 Staatsbürgerliche Erziehung und allgemeine Bildung 285 Erziehung zu Ordnung und Disziplin 286 Mitwirkung Strafgefangener im Erziehungsprozeß 287 Persönliche Verbindungen 288 Mitwirkung staatlicher Organe und Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte 289 Anerkennungen 290 Disziplinarmaßnahmen 291 Rechte der Strafgefangenen 292 Pflichten der Strafgefangenen 294 Aufschub des Vollzuges 296 Unterbrechung des Vollzuges 297 Strafaussetzung auf Bewährung 299 Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben 301 Entlassung Strafgefangener 302 Übersicht über Vollzugsentscheidungen und Informationspflichten 303 Staatsanwaltschaftliche Aufsicht (1) 308 Staatsanwaltschaftliche Aufsicht (2) 309 Sachwortverzeichnis 311;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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