Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 84

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 84 (Komm. StVG DDR 1980, S. 84); Kap. III, § 20 84 Die Maßnahmen der Erziehung sind stets im Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte der Strafgefangenen in Einheit mit der Durchsetzung ihrer Pflichten zu planen und durchzuführen. Maßgeblich wird dadurch die subjektive Rolle der Strafgefangenen im Erziehungsprozeß verwirklicht und ihre Selbsterziehung gefördert. Die Gestaltung des Erziehungsprozesses verkörpert in sich bei konsequenter Anwendung der getroffenen Regelungen die Einheit von Erziehung und Bildung auch während des Vollzuges. Mit den im Kap. III enthaltenen Bestimmungen wird die im Strafvollzug zu leistende Erziehung sowohl inhaltlich als auch methodisch umfassend ausgestaltet. Die Regelungen bilden in ihrer Gesamtheit einen miteinander verknüpften Normenkomplex, mit dessen Durchsetzung der erzieherische Charakter der Maßnahmen deutlich hervortritt. Er enthält die bedeutsame Orientierung, daß unter Beachtung der Persönlichkeit der Strafgefangenen und der Straftat die erzieherische Einflußnahme vorwiegend durch Kollektiverziehung in Verbindung mit individuellen Maßnahmen zu erfolgen hat. Er orientiert damit zugleich auf die aktive Einbeziehung der Strafgefangenen in die Erziehungsarbeit als einem Grundprinzip des Strafvollzuges in der sozialistischen Gesellschaft. § 20 Gestaltung des Erziehungsprozesses (1) Die Erziehungsarbeit im Strafvollzug ist als einheitlich wirkender Prozeß zu gestalten und zielstrebig auf die Vorbereitung und Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben auszurichten. In die Erziehungsarbeit sind die Strafgefangenen aktiv einzubeziehen. (2) Unter Beachtung der Persönlichkeit und der Straftat hat die erzieherische Einflußnahme vorwiegend durch Kollektiverziehung in Verbindung mit individuellen Maßnahmen zu erfolgen. Die Strafgefangenen sind so in Kollektive einzuteilen, daß eine wirksame Erziehung und Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben gefördert werden kann.;
Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 84 (Komm. StVG DDR 1980, S. 84) Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 84 (Komm. StVG DDR 1980, S. 84)

Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

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