Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 59

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 59 (Komm. StVG DDR 1980, S. 59); 59 § 10 nen ist dabei ein Element, eine unerläßliche Bedingung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug (s. dazu Ziff. 2 und 3 des Kommentars zu § 4). Ohne die sichere Verwahrung sind alle anderen Maßnahmen des Vollzuges nicht realisierbar. Gleichzeitig ist aber der Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug allein durch sichere Verwahrung nicht denkbar. Die sozialistische Gesellschaft beschränkt sich ausgehend von ihren humanistischen und progressiven Zielen und Prinzipien nicht darauf, die Strafgefangenen in einer Strafvollzugseinrichtung bzw. einem Jugendhaus unterzubringen, sondern es geht ihr darum, die Strafgefangenen als Mitglieder der Gesellschaft während des Vollzuges zu erziehen und zu befähigen, damit sie künftig ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger verantwortungsbewußt wahrnehmen (s. § 20). 2. Ausgehend von dem im Art. 2 StGB bestimmten allgemeinen Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und dessen Präzisierung für die Freiheitsstrafe im § 39 Abs. 3 StGB, fixiert § 10 als Grundlagen für einen differenzierten Vollzug die Schwere der Straftat und die Erfordernisse der Erziehung der Strafgefangenen (s. Anl. 3). Dabei bezieht sich dieser Grundsatz auf die Differenzierung des Vollzuges sowohl nach den Arten der Strafen mit Freiheitsentzug an Erwachsenen (vgl. §§ 12, 16 und 17) als auch an Jugendlichen (vgl. §§ 18 und 19). Er widerspiegelt sich aber auch in der Gestaltung des Vollzuges der Freiheitsstrafe im allgemeinen oder erleichterten Vollzug. Damit folgt das StVG dem im Art. 5 StGB verankerten Grundsatz der Differenzierung, der das sozialistische Strafrecht und das gesamte Strafverfahren durchdringt. 3. Die Schwere der Straftat, die zugleich unter Beachtung der Persönlichkeit des Täters die Strafzumessung bestimmt (§ 61 StGB), ist auch für die differenzierte Gestaltung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug wichtig. Die in den §§ 12 sowie 16 und 19 enthaltenen Bestimmungen zur Gestaltung des Vollzuges der Arten der Strafen mit Freiheitsentzug lassen das vor allem von ihren qualitativen Anforderungen her erkennen. Dabei sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung:;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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