Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 232

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 232 (Komm. StVG DDR 1980, S. 232); 232 S 56 nach Abs. 2 den zuständigen staatlichen Organen zu übermitteln sind. Dazu enthält § 58 der 1. DB zum StVG konkrete Bestimmungen. Im Abs. 2 wird dort festgelegt, daß über jeden Strafgefangenen mindestens 3 Monate vor der Entlassung die erforderlichen Hinweise und Informationen an die zuständigen staatlichen Organe zu übersenden sind. Diese Hinweise und Informationen müssen in erster Linie geeignet sein, Schlußfolgerungen und Maßnahmen abzuleiten, die der weiteren Erziehung der zur Entlassung kommenden Strafgefangenen dienen. Inhalt der Einschätzungen müssen neben einer Bewertung der erreichten Erziehungsergebnisse und der Hinweise zur Beschaffung eines Arbeitsplatzes sowie Wohnraumes auf jeden Fall die im Abs. 2 genannten Probleme, wie die allgemeine und berufliche Entwicklung während des Vollzuges, die Familienverhältnisse, einzuleitende Betreuungsmaßnahmen bzw. medizinische Überwachungs- und Behandlungsmaßnahmen sein. Außerdem sind zweckmäßige und begründete Vorschläge und Empfehlungen zu geben, die der Hilfe und Unterstützung bei der Wiedereingliederung und deren Kontrolle dienen. Dazu ist auch erforderlich zu prüfen, ob Maßnahmen nach § 47 StGB im Urteil festgelegt sind oder auf staatliche Kontrollmaßnahmen gemäß §48 StGB erkannt worden ist; Zusatzstrafen nach §§ 49 bis 59 StGB ausgesprochen wurden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben; Maßnahmen gemäß der Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. I Nr. 6 S. 130) getroffen werden sollten. 5. Bei solchen Strafgefangenen, bei denen erkennbar ist, daß spezielle Maßnahmen zur Betreuung, Unterstützung oder Kontrolle erforderlich sind, ist nach § 58 der 1. DB zum StVG in der Regel bereits 1 Jahr vor der Entlassung eine Zwischeneinschätzung an die zuständige Abteilung Innere Angelegenheiten bzw. Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe, der Räte der Kreise, Städte oder Stadtbezirke zu übermitteln.;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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