Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 23

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 23 (Komm. StVG DDR 1980, S. 23); 23 Kap. I, § 1 Kapitel I Grundsätze Vorbemerkung Die im Kapitel I niedergelegten Grundsätze basieren auf der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und enthalten die sich aus der weiteren Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft und der Notwendigkeit ihres zuverlässigen Schutzes ergebenden Anforderungen an den wirksamen Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug. In Übereinstimmung mit den allgemeinen Strafrechtsnormen und den spezifischen Regelungen für die Strafen mit Freiheitsentzug (vgl. Art. 2, §§ 39, 41, 74, 76, 77 StGB) charakterisieren sie Ziel, Inhalt und Wesen des Vollzuges und bestimmen den verbindlichen Rahmen für seine einheitliche Ausgestaltung und Durchführung. Mit den Grundsätzen wird in rechtlich-normativer Form zum Ausdruck gebracht, wovon sich die sozialistische Gesellschaft gegenüber Personen, die zu Strafen mit Freiheitsentzug verurteilt werden mußten, bei der Verwirklichung dieser Maßnahmen generell leiten läßt und die demzufolge dem Vollzug das Gepräge verleihen. Sie widerspiegeln in besonderem Maße das von den humanistischen Prinzipien des sozialistischen Staates bestimmte Wesen des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug in der sozialistischen Gesellschaft und den progressiv-erzieherischen Charakter des Strafvollzuges. § 1 (1) Das Gesetz bestimmt das Ziel und den Inhalt des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug. Es;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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