Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 198

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 198 (Komm. StVG DDR 1980, S. 198); 198 S 43 nährung von entscheidender Bedeutung. Deshalb wird im Gesetzestext festgelegt, daß die Strafgefangenen eine von diesen und medizinischen Erkenntnissen ausgehende Gemeinschaftsverpflegung erhalten. Die Verabreichung von Gemeinschaftsverpflegung an die Strafgefangenen ist keine Besonderheit des Strafvollzuges, sondern ist in allen staatlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Versorgung der Werktätigen bzw. zur Beköstigung oder Verpflegung der in diesen Einrichtungen untergebrachten oder wohnenden Bürger üblich. Die Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse bei der Verpflegung der Strafgefangenen gewährleistet eine Ernährung, die alle für den menschlichen Körper erforderlichen Hauptnährstoffe enthält. Ausgehend von einer Verpflegungsgrundnorm, die alle Strafgefangenen erhalten, ist festgelegt, daß nach dem Charakter und der Schwere der Arbeit zusätzliche Verpflegung zu gewähren ist. Die Ernährung der Strafgefangenen ist so zu gestalten, daß jeder Strafgefangene täglich die ihm zustehende Verpflegung erhält. Eine Beschränkung der Verpflegung ist generell unzulässig. 2. Die Verpflegung der Strafgefangenen wird in mindestens drei Tagesmahlzeiten verabreicht. Eine Mahlzeit erhalten die Strafgefangenen als warmes Essen. Dies ist auch dann gewährleistet, wenn die Strafgefangenen im Dreischichtsystem arbeiten. In diesem Falle ist während der Nachtschicht eine warme Mahlzeit zusätzlich an die Strafgefangenen auszugeben. Arbeiten die Strafgefangenen in einem Arbeitseinsatzbetrieb außerhalb der Strafvollzugseinrichtung, so erhalten sie an allen Arbeitstagen Werkküchenessen. Ist aus gesundheitlichen Gründen eine gesonderte Verpflegung erforderlich, wird diese auf ärztliche Anordnung den betreffenden Strafgefangenen verabreicht. Dies betrifft z. B. Diabetiker und Magenkranke. 3. Die medizinische Überwachung der Zusammensetzung und des Nährwertes der Verpflegung ist mit der Einhaltung und Durchsetzung aller gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Zubereitung der Speisen, den Umgang mit Lebens-;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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