Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 169

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 169 (Komm. StVG DDR 1980, S. 169); 169 § 36 Einhaltung der Pflichten durch die Strafgefangenen stellt jedoch keine Vorbedingung für die Gewährung der Rechte der Strafgefangenen dar. Andererseits haben die Strafgefangenen ihre Pflichten zu erfüllen bzw. einzuhalten, unabhängig vom Grad der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die strikte Durchsetzung der Pflichten der Strafgefangenen ist ein bestimmendes Prinzip des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug. Das ergibt sich aus dem Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (vgl. Art. 2 StGB) und den Grundsätzen der Anwendung der Freiheitsstrafe (vgl. §39 Abs. und 4 StGB). Die Pflichten der Strafgefangenen bilden eine klare Zielorientierung für die Anerziehung eines gesellschaftlichen Pflichtbewußtseins der Strafgefangenen und zur verantwortungsbewußten Gestaltung ihres Lebens (vgl. §12 Abs. 1). 2. § 36 erfaßt zunächst jene Pflichten der Strafgefangenen, die für den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug insgesamt von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören die Pflichten der Strafgefangenen: die in diesem Gesetz und der Hausordnung für sie festgelegten Bestimmungen (Pflichten) und Verhaltensregeln einzuhalten (vgl. auch §27 Abs. 2); den Anordnungen der Strafvollzugsangehörigen und anderer an der Erziehung und Beaufsichtigung der Strafgefangenen mitwirkender Personen nachzukommen; die in den Strafvollzugseinrichtungen bzw. Jugendhäusern festgelegte Ordnung zu befolgen (vgl. §§ 4, 5 und 27 Abs. 1); durch vorbildliches Verhalten dazu beizutragen, daß sie die ihnen zustehenden Rechte nach § 34 Abs. 1 und 4 voll wahrnehmen können. Die Durchsetzung dieser Pflichten ist mit der ständigen Aufrechterhaltung einer für die Sicherheit erforderlichen und der für das Zusammenleben in der Gemeinschaft notwendigen Ordnung und Disziplin auf das engste verbunden. Die sich aus diesen und anderen Bestimmungen dieses Gesetzes ergebenden Pflichten der Strafgefangenen sind;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

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