Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 139

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Komm. StVG DDR 1980, S. 139); 139 § 31 andere Anerkennungsarten einen entsprechenden Nachweis. Es ist also mit dem während des täglichen Erziehungsprozesses gebrauchten Lob als unmittelbare Reaktion gegenüber Verhaltensweisen von Strafgefangenen nicht gleichzusetzen. Prämiierungen gemäß Abs. 2 Ziff.2 erfolgen als materielle Anerkennung in der Regel in Form eines finanziellen Betrages. Wird eine solche Anerkennung gegenüber einem Kollektiv ausgesprochen, muß der Anteil des finanziellen Betrages für jeden Strafgefangenen des Kollektives festgelegt werden. Ihre Verwendung richtet sich nach den in § 24 Abs. 3 getroffenen Regelungen. Abs. 2 Ziff. 3 sieht die Gewährung von Vergünstigungen vor. Die als Anerkennung zu gewährenden Vergünstigungen sind im Abs. 4 Ziff. 1 bis 5 genau bestimmt. Sie können befristet oder unbefristet ausgesprochen werden (vgl. § 36 der 1. DB zum StVG). Durch die gewährten Vergünstigungen werden den Strafgefangenen keine allgemeinen Vorteile eingeräumt, sondern die mit einer gewährten Vergünstigung verbundenen Maßnahmen werden infolge vorbildlichen Gesamtverhaltens wirksam. In den §§ 36 bis 38 der 1. DB zum StVG sind Regelungen über die Anwendung und Ausgestaltung der Vergünstigungen fixiert. Ebenso wird in den genannten Bestimmungen der 1. DB zum StVG die Anwendung von Vergünstigungen im erleichterten und allgemeinen Vollzug sowie bei Jugendlichen geregelt. Die Gewährung von Vergünstigungen umschließt eine breite Palette von Möglichkeiten, wobei die Gewährung von Urlaub aus dem Strafvollzug die höchste Form der Vergünstigung darstellt. Die Gewährung von Vergünstigungen gestattet im Interesse einer sinnvollen Anwendung und hohen Erziehungswirksamkeit im besonderen Maße die Beachtung der Persönlichkeit der Strafgefangenen und fördert ihre persönliche Entwicklung. Abs. 2 Ziff. 4 erfaßt die vorfristige Streichung einer früher ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme. Diese Anerkennung ist vorrangig anzuwenden, wenn eine;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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