Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 137

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 137 (Komm. StVG DDR 1980, S. 137); 137 § 31 Ausgestaltung arbeitsfreier Zeit, der erweiterten Ausstattung von Verwahrräumen und zum Tragen eigener Bekleidungsstücke, 5. Gewährung von Urlaub aus dem Strafvollzug. (5) Anerkennungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden des gegebenen Anlasses auszusprechen. 1. Die Erziehungsarbeit im Strafvollzug beruht auf allgemeinen wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen zur Persönlichkeitsentwicklung und dient der Verwirklichung der Zielstellung des Vollzuges. Ihre Gestaltung erfolgt entsprechend den Erfordernissen eines wirksamen Vollzuges der Strafe mit Freiheitsentzug nach bewährten Prinzipien und konkreten Festlegungen (vgl. u. a. §§ 5,20,21,26,27 und 28). Mit den Bestimmungen von § 31 wird, ausgerichtet auf die Bedingungen des Vollzuges, die Anwendung von Anerkennungen gegenüber Strafgefangenen, als verhaltensstimulierende Maßnahmen des Erziehungsprozesses geregelt (s. dazu auch Anl. 14). Anerkennungen sind ebenso wie Disziplinarmaßnahmen wirksame Mittel, durch deren Anwendung die Erfüllung aller Forderungen, die Durchsetzung der Ordnung und Disziplin und die Persönlichkeitsentwicklung der Strafgefangenen nachhaltig beeinflußt werden kann. 2. Gemäß Abs. 1 sind Anerkennungen zu nutzen, um positives Gesamtverhalten der Strafgefangenen zu fördern. Mit diesem Ziel der Anerkennungen verbunden, werden Voraussetzungen genannt, die ihre Anwendung vor allem begründen. Anerkennungen sind demnach möglich und gerechtfertigt, wenn eine dieser genannten Voraussetzungen vorliegt. Das Gesamtverhalten ist dabei zu beachten, um dem Anliegen der Anerkennung Rechnung zu tragen. Den Strafgefangenen ist während des Vollzuges auf mannigfaltige Weise Gelegenheit geboten, ihren Bewährungsund Wiedergutmachungspflichten nachzukommen. Sie können z. B. durch vorbildliche Leistungen und gute Disziplin beim Einsatz zur gesellschaftlich nützlichen Arbeit; die aktive Teilnahme an Maßnahmen der Staatsbürger-;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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