Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 106

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 106 (Komm. StVG DDR 1980, S. 106); S 24 106 ihren Arbeitsleistungen erhalten. Im § 18 der l.DB zum StVG sind die Einzelheiten der Gewährleistung und Berechnung genau festgelegt. Danach wird die Höhe der Arbeitsvergütung nach den dazu festgelegten einheitlichen Prozentsätzen auf der Basis des Betrages errechnet, den Werktätige als Nettolohn bzw. Lehrlingsentgelt für die gleiche Arbeit erhalten würden, zu der die Strafgefangenen eingesetzt sind (vgl. § 18 Abs. 2 der 1. DB zum StVG). Mit der Berechnung der Arbeitsvergütung auf der Grundlage des Betrages des Nettolohnes bzw. des Lehrlingsentgeltes Werktätiger für gleichartige Arbeit gelangen die im Arbeitsgesetzbuch enthaltenen Grundsätze der Gestaltung des Arbeitseinkommens der Werktätigen auch beim Arbeitseinsatz Strafgefangener zur Anwendung (vgl. 5. Kap. AGB). Die Arbeitsvergütung berücksichtigt in entsprechender Form die Anforderungen an die Arbeitsaufgaben Strafgefangener; hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, der erzielten Arbeitsergebnisse nach Menge und Qualität sowie der konkreten Bedingungen ihrer Arbeit (vgl. § 95 Abs. 2 AGB). Auf diese Art und Weise kommt das allgemeine Anliegen der leistungsorientierten Lohnpolitik des sozialistischen Staates bei der Gestaltung der Arbeitsvergütung Strafgefangener zum Tragen. Das setzt natürlich voraus, daß auch die Eingruppierung der Arbeitsaufgaben der Strafgefangenen in die entsprechenden Lohngruppen und nach den Kennzahlen der Arbeitsleistungen sowie nach den im Arbeitsbereich geltenden Normen erfolgt. Durch Erfüllung und Übererfüllung der Arbeitsnormen und der anderen Kennzahlen der Arbeitsleistungen, bewußte Teilnahme am Produktionswettbewerb und Erhöhung ihrer Qualifikationsmerkmale können die Strafgefangenen auf die Höhe des Betrages, der ihnen als Arbeitsvergütung zu gewähren ist, Einfluß nehmen. Dieser wesentliche Zusammenhang ist bei der Gestaltung des Erziehungsprozesses gemäß § 20 sinnvoll zu nutzen. Die Verwirklichung des Leistungsprinzips wird dabei durch die Festlegung im § 18 Abs. 2 der l.DB zum StVG, wonach bei Übererfüllung der Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistungen eine Erhöhung der Pro-;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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