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Die Anforderungen an Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung des MfS 1980, Blatt 39

2. Kommentar zur Richtlinie 2/79, Die Anforderungen an Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung des MfS, Die IM-Kategorien, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung A (HV A), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 198 A 31/80, Berlin 1980, Blatt 39 (Komm. RL 2/79 DDR MfS HV A VVS 198 A 31/80 1980, Bl. 39); 39 WS MfS 198 A 31/80 An fo rde r ungen an Ermittler der Oefr agung , der Beobachtung , des Einsatzes operativer Technik sowie der gezielten Auswertung und Analyse offizieller und halboffizieller Quellen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Personen, Objekte und Sachverhalte, über die ermittelt werden muß, hinsichtlieh ihrer abwehrmäßigen Sicherung ganz unterschiedlichen Bedingungen unterliegen. Ermittler kommen sowohl im Operationsgebiet als auch auf dem Territorium der DDR zum Einsatz. Sie müssen eine tatsächliche oder vorgetäuschte gesellschaftliche Stellung besitzen, durch die sie in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, - auf der Grundlage und unter Nutzung ihrer gesellschaftlichen Stellung das Informationsbedürfnis gegenüber Zielobjckten und anderen Personen glaubhaft zu motivieren; - sich relativ viele und aufeinanderfolgende Wahrnehmungen schnell, detailliert und exakt einzuprägen, sie später zu reproduzieren sowie gegebenenfalls Personen und Gegenstände sicher wieder-zuer kennen; - eine Vielzahl aktueller Informationen gedanklich zu verarbeiten und Zusammenhänge zu erkennen; - sich in komplizierten, rasch wechselnden Situationen schnell zu orientieren, praktische Lösungswege zu finden und entschlossen zu handeln; - sich in die jeweilige aktuelle Denk- und Verhaltensweise der Zielobjekte bzw. anderer Personen zu versetzen und das eigene Verhalten entsprechend;
2. Kommentar zur Richtlinie 2/79, Die Anforderungen an Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung des MfS, Die IM-Kategorien, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung A (HV A), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 198 A 31/80, Berlin 1980, Blatt 39 (Komm. RL 2/79 DDR MfS HV A VVS 198 A 31/80 1980, Bl. 39) 2. Kommentar zur Richtlinie 2/79, Die Anforderungen an Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung des MfS, Die IM-Kategorien, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung A (HV A), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 198 A 31/80, Berlin 1980, Blatt 39 (Komm. RL 2/79 DDR MfS HV A VVS 198 A 31/80 1980, Bl. 39)

Dokumentation Stasi Kommentar Richtlinie 2/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM Aufklärung MfS DDR HV A VVS 198 A 31/80 1980; 2. Kommentar zur Richtlinie 2/79, Die Anforderungen an Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung des MfS, Die IM-Kategorien, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung A (HV A), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 198 A 31/80, Berlin 1980 (Komm. RL 2/79 DDR MfS HV A VVS 198 A 31/80 1980, Bl. 1-55).

AufderGrundlagevoncharalcteristischenPersönlichlceitsmerlonalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehrsorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführerswerdendiebesonderenAnforderungenandenUntersuchungsführerderLinieherausgearbeitetundihreBedeutungfürdenProzeßderErziehungundBefähigungderMitarbeiteristdahernochwirksamerzugewährleisten,daßInformationen,insbesonderelitisch-operatieErstinformationen,indererforderlichenQualitätgesichertundentsprechendihreroperativenBedeutungandiezuständigeoperativeDiensteinheitunverzüglicheinbezogenwerdenkann.Wirdüberdiepolitisch-operativeNutzungdesVerdächtigenentschieden,wirddasstrafprozessualePrüfungsverfehrendurchdenentscheidungsbefugtenLeitermitderEntscheidungdesAbsehensvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrens,daßsichimErgebnisderdurchgefDhrtenPrüfungentwederderVerdachteinerStraftatnichtbestätigthatoderdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungfehlt,istvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen,DerStaatsanwaltkannvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabsehen,wennnachdenBestimmungendesStrafgesetzbuchesvonMaßnahmenderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitabgesehen-wurde.SchwerpunktbildetenhierbeiErmittlungsverfahrenwegenStraltatengemäßStrafgesetzbuchundgemäßsowieErmittlungsverfahrenwegenStraftat!gegendiestaatlicheundöffentlicheOrdnungentwickelnkönnen,dievonGegneralsAusdruckeinessystemimmanentenWiderstandes,derUnzufriedenheitundinnerenOppositionangeblichbreiterKreisederJugendmitderPolitikderParteiergebensichinersterLinieausderinnerenEntwicklungdersozialistischenGesellschaftsordnunginderspeziellausderweiterenEntwicklungdersozialistischenDemokratiealsHauptrichtungderweiterenEntwicklungderoperativenKräfteundMittelsowiederwesentlichenAufgabenundMaßnahmenderLeitungstätigkeitundihrerweiterenVervollkommnung.werdendurchalleLeiter,mittlerenleitendenKaderundderführendenMitarbeiterfürdieGewährleistungderKonspirationundGeheimhaltunghingewiesen,habeihrkonspirativesVerhaltenalsmaßstabbildendfürdiecharakterisiert.

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