Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1981, Seite 180

Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 180 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1981, S. 180); Klassenstruktur 180 Sachen des K. innerhalb der neuen Gesellschaft. Nach dem Entstehen sozialistischer Staaten und des sozialistischen Weltsystems entwickelte sich der K. zwischen den beiden Weltsystemen, weil sich nunmehr sozialistische und kapitalistische Staaten gegenüberstehen. Der Hauptinhalt dieses K., der ebenfalls ökonomisch, politisch und ideologisch geführt wird, besteht darin, durch die allseitige ökonomische, politische und militärische Stärkung der sozialistischen Staaten und der sozialistischen Staatengemeinschaft das Kräfteverhältnis ständig zugunsten des Sozialismus zu verändern, durch eine aktive Politik der *■ friedlichen Koexistenz dafür günstige äußere Bedingungen zu schaffen, internationale Solidarität mit den um ihre Freiheit kämpfenden Völkern zu üben und durch eine prinzipielle Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Ideologie zur weltweiten Offensive des Marxismus-Leninismus beizutragen. Gegenwärtig nimmt besonders der ideologische K. an Bedeutung zu. v Antikommunismus Klassenstruktur: Gesamtheit der - Klassen und Schichten einer historisch bestimmten Gesellschaft sowie das System ihrer Wechselbeziehungen, die durch bestimmte Produktionsverhältnisse bedingt sind und die den politischen Charakter dieser Gesellschaft bestimmen. Die durch Ausbeutungsverhältnisse charakterisierte K. kennt drei Grundformen : Sklaverei, Leibeigenschaft, Lohnarbeit, die sich auf verschiedene Formen des Privateigentums gründen. In jeder Klassengesellschaft gibt es Grundklassen - das sind jene Klassen, die von der jeweils herrschenden Produktionsweise hervorgebracht werden und ohne die diese Produktionsweise undenkbar wäre. Es gibt auch Neben- oder Übergangsklassen, deren Existenz darauf beruht, daß es noch Reste früherer Produktionswei- sen gibt bzw. Keimformen einer neuen Produktionsweise. Außerdem gibt es noch soziale Schichten - das sind Menschengruppen, die hinsichtlich ihrer Stellung im Produktionsprozeß gewisse gemeinsame Merkmale haben, sich meist aus Angehörigen verschiedener Klassen reproduzieren und keine selbständige Rolle im gesellschaftlichen Leben spielen ( ► Intelligenz) Der Sozialismus als erste Phase der kommunistischen Gesellschaftsformation ist eine nichtantagonistische Klassengesellschaft. Ihre K. ist durch das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln bestimmt und wird durch die Existenz und die Beziehungen der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern sowie der sozialen Schicht der Intelligenz und anderer Schichten (z. B. Handwerker) charakterisiert. Zwischen ihren Grundklassen, der ► Arbeiterklasse und der ► Klasse der Genossenschaftsbauern, herrschen Bündnisbeziehungen, die in der Gemeinsamkeit der Grundinteressen ihre objektive Basis haben. Es bestehen aber noch Unterschiede zwischen den beiden Klassen, die durch das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte und der Produktionsverhältnisse in der Stadt und auf dem Lande bedingt sind und auf den verschiedenen Formen des sozialistischen Eigentums, dem Volkseigentum und dem genossenschaftlichen Eigentum, beruhen. Koexistenz: gleichzeitiges Vorhandensein mehrerer Objekte, Eigenschaften, Prozesse, Systeme der objektiven Realität, wobei die Art ihrer Beziehungen unbestimmt ist. Kollektivismus: theoretische Auffassung und praktische Haltung, die von der Einsicht ausgeht, daß die freie Entfaltung des Individuums sowie die Befriedigung seiner Interessen und Bedürfnisse nur in und mit der Gemeinschaft möglich sind, und die;
Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 180 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1981, S. 180) Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 180 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1981, S. 180)

Dokumentation: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Manfred Buhr, Alfred Kosing, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1981 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1981, S. 1-384).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und zum Schutz der sozialistischen Ordnung mitzuwirken. Der Kern der operativen sind die als tätigen Personen, die und Offiziere im besonderen Einsatz.

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