Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1981, Seite 17

Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 17 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1981, S. 17); 17 Agnostizismus erklärt in Wirklichkeit nichts, verschleiert aber ihre wahren Ursachen, die allein in der Struktur der Gesellschaft wurzeln, aber nicht in bestimmten Verhaltensweisen von Individuen. 2. In der Ethologie (Verhaltenslehre) wird unter A. im tierischen Bereich ein Verhalten verstanden, das darauf gerichtet ist, andere Individuen der gleichen Art zu schädigen, zu unterwerfen, zu verdrängen. Ohne Zweifel gibt es in der Tierwelt derartige Formen aggressiven Verhaltens. Doch bei den Primaten, d. h. den Tierarten, die dem Menschen am nächsten stehen, sind aggressive Verhaltensweisen nur sehr schwach ausgeprägt, wenn sie nicht gar völlig fehlen. Das zeigt bereits, wie unsinnig es ist, die gesellschaftliche A. aus der tierischen A. abzuleiten. 3. In der Psychologie wird unter A. ein individuelles Verhalten des Menschen verstanden, das darauf gerichtet ist, andere Menschen direkt oder auch indirekt zu schädigen (physisch, psychisch, an seinem Eigentum usw.). Unbestritten gibt es derartige A. von Individuen. Ihre Ursachen liegen teils in Anlagen, teils in gesellschaftlichen Verhältnissen und Umständen, die diese Anlagen fördern, statt den Menschen zu befähigen, sie bewußt zu kontrollieren. Die Forschungen über die individuelle A. des Menschen sind gegenwärtig noch nicht so weit fortgeschritten, daß hierüber ein endgültiges Urteil möglich wäre. Jedoch steht einwandfrei fest, daß die gesellschaftliche A. nicht aus der individuellen A. einzelner Menschen erklärt werden kann. Die Repräsentanten der aggressiven imperialistischen Politik können von individueller A. völlig frei sein, aber trotzdem können sie gesellschaftliche A. bewußt planen und als Staatspolitik durchführen. Gesellschaftliche A. hat mit der individuellen A. keinen direkten und keinen wesentlichen Zusammenhang. Agnostizismus: Bezeichnung für erkenntnistheoretische Lehren, welche die Fähigkeit des Menschen zur Erkenntnis der objektiven Realität bezweifeln, einschränken oder völlig leugnen, die objektive Realität entweder für nur teilweise erkennbar oder überhaupt für unerkennbar halten. Die wichtigsten Formen des A. wurden von D. Hume und von 7. Kant entwickelt. Hume ging davon aus, daß der menschliche Verstand in seiner Erkenntnistätigkeit immer nur mit Wahrnehmungen (Impressionen) zu tun habe. Nur die Macht der Gewohnheit führe ihn zu der Annahme, daß außerhalb des Verstandes materielle Gegenstände existieren. So leugnete er die Existenz der objektiven Realität und damit auch ihre Erkennbarkeit. Kant hingegen bestritt nicht die Existenz der objektiven Realität; er setzte sie als eine Welt der Dinge an sich voraus, behauptete aber, daß die Erkenntnis nicht die Dinge an sich erfasse, sondern nur die Erscheinungen der Dinge, d. h. so, wie die dem Menschen a priori gegebenen Formen der Sinnlichkeit und des Verstandes die Dinge erscheinen lassen. So haben wir zwar eine Erkenntnis, aber diese bezieht sich nicht auf die objektive Realität, welche uns unzugänglich und unerkennbar bleibt, sondern lediglich auf die Erscheinungen. In Anlehnung an Hume und Kant entwickelte sich im 19. Jh. in der Naturwissenschaft ein A. (T. H. Huxley, E. Du Bois-Reymond u. a.), der zwar die Erkennbarkeit der Welt einschränkte, aber meist ein verschämter Materialismus war (Engels, MEW, 22, 295 ff.). Obwohl die Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis und die marxistisch-leninistische - Erkenntnistheorie die theoretische Falschheit und geschichtliche Bedingtheit des A. nachgewiesen haben, spielt er auch in der gegenwärtigen bürgerlichen Philosophie eine bedeutende Rolle, und zwar nicht nur in solchen philo-;
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Dokumentation: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Manfred Buhr, Alfred Kosing, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1981 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1981, S. 1-384).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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