Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1979, Seite 14

Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 14 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 14); Absolutes und Relatives 14 unabhängigen, uneingeschränkten Charakter hat, oder etwas, das keiner weiteren Bestimmung bedarf. Der Gegensatz von a. ist relativ. Vom Standpunkt des dialektischen Materialismus ist nur die Materie in ihrer ewigen Bewegung a., während alle ihre Entwicklungsformen und Produkte relativen Charakter haben. In den verschiedenen idealistischen philosophischen Systemen werden unterschiedliche ideelle Wesenheiten für a. erklärt, so z. B. die a. Idee, das a. Sein, das a. Ich, die a. Persönlichkeit. -► Absolutes und. Relatives. Absolutes und Relatives: gegensätzliche Eigenschaften und Bestimmungen der objektiven Realität und des Erkennens, die eine widersprüchliche Einheit bilden. Unter dem Absoluten wird dabei das Unabhängige, Unbedingte, Selbständige verstanden, unter dem Relativen das Abhängige, Bedingte, Unselbständige. A. u. R. sind Gegensätze, die sich wechselseitig ausschließen und zugleich bedingen, denn Absolutes existiert nicht als solches, sondern nur durch das Relative, während Relatives immer Absolutes enthält. Die unendliche Materie existiert absolut, denn sie ist ewig, unerschaf-fen und unzerstörbar, sie ist die Ursache ihrer selbst; aber sie existiert nur in der unendlichen Mannigfaltigkeit ihrer verschiedenen Bewegungsformen, Strukturformen und konkreten Gestaltungen, von denen jede relativ ist, weil durch andere bedingt, von anderen abhängig und zugleich endlich. So sind alle Gegenstände, Prozesse, Eigenschaften und Beziehungen der objektiven Realität relativ, doch als Teil der in ihrer Existenz absoluten Materie sind sie zugleich auch absolut, enthalten Absolutes. Im Relativen ist stets Absolutes und umgekehrt, d. h., der Unterschied zwischen A. u. R. ist selbst relativ. Auch der menschliche Erkenntnispro- zeß als Widerspiegelung der objektiven Realität ist eine dialektische Einheit von A. u. R.; diese tritt vor allem im Verhältnis von absoluter und relativer Wahrheit in Erscheinung. Die Beachtung des dialektischen Wechselverhältnisses von A. u. R. ist von großer theoretischer und praktischer Bedeutung; wird das Absolute einseitig überbetont, so entsteht ein Dogmatismus, der die Relativität aller Bestimmungen und Erkenntnisse ignoriert; wird das Relative einseitig überbetont, so entsteht ein -*■ Relativismus, der das Absolute im Relativen ignoriert und daher zum ► Skeptizismus und *■ Subjektivismus führt. abstrahieren: geistige Tätigkeit, die im menschlichen Erkenntnisprozeß darauf gerichtet ist, Abstraktionen zu gewinnen. Das Abstrahieren besteht wesentlich darin, von bestimmten Eigenschaften und Beziehungen der Erkenntnisobjekte abzusehen und andere herauszuheben, so daß die Möglichkeit entsteht, abstrakte *■ Begriffe zu bilden, die sich auf ganze Klassen von Gegenständen oder Eigenschaften beziehen. -■ Abstraktes und Konkretes abstrakt: abgezogen, abgesondert, für sich allein betrachtet; es sind jedoch verschiedene Verwendungsweisen dieses Begriffes zu unterscheiden: 1. Alle Begriffe sind a. im Gegensatz zu den konkreten Sinneswahrnehmungen, denn sie entstehen als Resultat des Abstraktionsprozesses. 2. Im Zusammenhang mit der Dialektik wird ein solches Denken als abstrakt bezeichnet, das einzelne Bestimmungen, Begriffe usw. aus dem Zusammenhang herauslöst, sie isoliert betrachtet. Abstraktes und Konkretes. 3. A. werden auch solche Überlegungen genannt, die keine Beziehung zur gesellschaftlichen *■ Praxis und ihren Erfordernissen besitzen.;
Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 14 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 14) Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 14 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 14)

Dokumentation: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Manfred Buhr, Alfred Kosing, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1979 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 1-386).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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