Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1979, Seite 128

Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 128 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 128); Geschichte 128 Gesetz, beschränkt sich also auf eine formale Gleichheit, ohne die soziale Ungleichheit anzutasten, die auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln und der Ausbeutung der Werktätigen durch das Kapital beruht. Die Tatsache, daß das kapitalistische Gesellschaftssystem im gesellschaftlichen Bewußtsein der werktätigen Massen als ungerecht bewertet wird, zeigt, daß es historisch überlebt ist. Die proletarische Forderung nach G. als sozialer Gleichheit entsteht im Kampf gegen die kapitalistische Ausbeutung und ist ein mächtiger Hebel zur Mobilisierung der Werktätigen für den Kampf gegen den Kapitalismus und für den Sozialismus. Auf der Grundlage der ökonomischen, sozialen und politischen Verhältnisse des Sozialismus gewinnt der Begriff der G. einen neuen Inhalt. Er drückt aus, daß alle Menschen die gleichen realen Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Talente und Fähigkeiten besitzen und alle in gleicher Weise verpflichtet sind, für das Wohl der Gesellschaft zu arbeiten. Der sozialistische Inhalt dieses G.sbegriffs kommt in dem sozialistischen Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ zum Ausdruck. Auch die G. der sozialistischen Gesellschaft ist nicht zeitlos, sondern entspricht dem ökonomischen Reifegrad dieser Gesellschaft und verändert sich mit dem Übergang zum Kommunismus. Sie ist eine qualitativ höhere Stufe gegenüber der formalen bürgerlichen G., weil sie die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abschafft und die auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln beruhenden und durch Gesetze verbürgten gleichen realen Möglichkeiten aller Menschen widerspiegelt. Aber auch der Sozialismus kann die soziale Gleichheit noch nicht völlig verwirklichen, denn er muß, seinem ökonomischen Reifegrad entsprechend, die in ihren natürlichen An- lagen und ihren Lebensbedingungen ungleichen Menschen als gleiche nach ihren Leistungen werten, so daß diese G. zugleich auch ein Element der Ungerechtigkeit enthält. Diese kann erst mit dem Übergang zum kommunistischen Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“ überwunden werden. Geschichte: allgemein der Entwicklungsprozeß in Natur und Gesellschaft; im engeren Sinne der als Resultat der Tätigkeit der Menschen sich vollziehende gesetzmäßige Entwicklungsprozeß der Gesellschaft in seiner Einheit und Mannigfaltigkeit. Gelegentlich wird der Begriff der G. auch im Sinne von Geschichtswissenschaft gebraucht. Die wissenschaftliche Theorie der G. und damit die allgemeine theoretische und methodologische Grundlage der Geschichtswissenschaft ist der historische Materialismus (- dialektischer und historischer Materialismus). Die G. der Gesellschaft wird zum Unterschied von der Natur-G. von den Menschen gemacht; sie ist kein Produkt höherer Mächte, eines göttlichen Weltenlenkers oder Verkörperung einer absoluten Idee. Die G. darf nicht von den handelnden Menschen getrennt und verselbständigt werden: „Die Geschichte tut nichts Es ist vielmehr der Mensch, der wirkliche, lebendige Mensch, der das alles tut, besitzt und kämpft; es ist nicht etwa die .Geschichte*, die den Menschen zum Mittel braucht, um ihre . Zwecke durchzuarbeiten, sondern sie ist nichts als die Tätigkeit des seine Zwecke verfolgenden Menschen“ {Engels, MEW, 2, 98); die Menschen sind „die Schausteller und Verfasser ihrer eigenen Geschichte“ {Marx, MEW, 4, 135). Indem die Menschen ihren Lebensunterhalt produzieren, sich Naturgegenstände aneignen und für ihre Zwecke umgestalten, entwickeln sie ihre Produktivkräfte, wirken;
Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 128 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 128) Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 128 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 128)

Dokumentation: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Manfred Buhr, Alfred Kosing, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1979 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1979, S. 1-386).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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